Das zu Jahresbeginn erschienene neue Regelheft der FIH für
Feldhockey ab 2005 enthält keine wesentlichen Änderungen. Die KSR beschränkt
sich daher vor Beginn der Feldsaison 2005 auf einige Klarstellungen zu
solchen Regeln, die in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen
und Diskussionen geführt haben.
Hoher Ball
Im Gegensatz zum Hallenhockey darf im Feldhockey der Ball nicht nur
beim Torschuss sondern auch im laufenden Spiel unter bestimmten Umständen
hoch gespielt werden. Generell gilt dabei jedoch, dass ein Ball, außer
bei einem Torschuss, nicht absichtlich hoch geschlagen werden darf.
Bei unabsichtlich hoch geschlagenen und bei hoch geschlenzten Bällen
liegt es im Ermessen der Schiedsrichter, ob der hohe Ball für irgendeinen
Spieler schon von sich aus gefährlich ist oder danach zu gefährlichem
Spiel führt. Ein ansteigender Ball ist allerdings grundsätzlich dann als
gefährlich anzusehen und abzupfeifen, wenn er andere Spieler zu einer
Ausweichbewegung zwingt. Wird ein hoch gespielter Ball unmittelbar für
einen eigenen oder einen Gegenspieler gefährlich, ist ein Freischlag für
die gegnerische Mannschaft an der Stelle zu verhängen, von der der Ball
gespielt wurde. Entsteht die Gefahr erst an einem weiter entfernten Ort,
ist der Freischlag an der Gefahrenstelle auszuführen. Bewegen sich
Spieler in Richtung eines an sich ungefährlich hoch gespielten Balles,
verursachen sie selbst eine Gefahr und können nicht einen Pfiff für sich
erwarten.
Bei einem über größere Entfernung hoch gespielten Ball, auch in den
Schusskreis hinein, hat der dem Ball näher stehende Spieler das Vorrecht
des Stoppens. Gegenspieler müssen dabei einen Abstand von 5 m zum Stopper
einhalten, bis der Ball angenommen worden ist und sich unter Kontrolle und
auf dem Boden befindet. Halten Gegenspieler außerhalb ihres Schusskreises
diesen Abstand nicht ein, ist auf Freischlag gegen sie zu entscheiden. Tun
dies Abwehrspieler in ihrem Schusskreis nicht, ist eine Strafecke gegen
sie zu verhängen. Senkt sich ein solcher Ball an einer Stelle des
Spielfeldes, an der sich zu diesem Zeitpunkt je ein oder mehrere Spieler
beider Mannschaften befinden, ist dort wegen Gefährdung der Spieler
rechtzeitig auf Freischlag für die Mannschaft zu entscheiden, die den
Ball nicht hoch gespielt hat.
In allen Situationen, in denen der Ball ins Spiel gebracht wird (Anspiel,
Abschlag, Freischlag, Eckschlag, Seitenausball, Hereingabe von
Strafecken), darf der Ball nicht absichtlich hoch gespielt werden, wobei
ein hoch geschlenzter Ball immer als absichtlicher Regelverstoß zu
werten ist. Wird der Ball durch Schlagen oder Schieben ins Spiel gebracht
und geht dabei unabsichtlich hoch, hat der Schiedsrichter nur dann zu
pfeifen, wenn der Ball für irgendeinen Spieler gefährlich ist oder gefährlich
wird. Ansonsten läuft das Spiel weiter.
Bei den oben beschriebenen Spielsituationen, in denen der Ball wieder ins
Spiel gebracht wird, haben die Gegenspieler einen Abstand von 5 m
einzuhalten. Nach der Ausführung dürfen sich Gegenspieler sofort dem
Ball nähern und diesen angreifen. Sie müssen keinesfalls mit ihrem
Angriff so lange warten, bis ein zweiter Gegenspieler den Ball gespielt
hat. Mitspieler des ausführenden Spielers dürfen den Ball erst nach
einer Bewegung von mindestens 1 m weiterspielen. Sie dürfen den Ball hoch
schlenzen oder heben, sofern dies nicht gefährlich ist. Ein Schlenz- oder
Hebeball in die Richtung eines Gegenspielers, der weniger als 5 m vom Ball
entfernt ist, ist als gefährlich anzusehen.
Nur bei einem Torschuss darf der Ball absichtlich hoch geschlagen werden.
Wird ein flacher oder hoher Torschuss (geschlagen, geschoben oder
geschlenzt) von einem Torhüter oder Abwehrspieler hoch im eigenen
Schusskreis abgewehrt oder gespielt, ist nur dann auf Strafecke zu
entscheiden, wenn noch im Schusskreis irgendein Spieler gefährdet wird.
Entsteht eine Gefahr erst außerhalb des Schusskreises, ist an dieser
Stelle ein Freischlag für die gegnerische Mannschaft zu verhängen.
Entsteht keine Gefahr, läuft das Spiel weiter.
Das absichtliche, jedoch ungefährliche Lupfen des Balles über den Stock
oder Körper eines Gegenspielers ist auf dem gesamten Spielfeld, auch im
Schusskreis oder in den Schusskreis hinein, erlaubt und nicht als
unerlaubtes Hochspielen des Balles zu werten.
Bei der Ausführung einer Strafecke darf ein auf das Tor geschlagener
Ball die Torlinie nicht in einer Höhe über 46 cm überschreiten. Der
Ball kann zuvor höher gewesen sein, wenn er für keinen anderen Spieler
gefährlich war. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen,
dass auch ein Schiebeschlag, der so genannte „Schrubber“, als Schlag
zu werten ist. Wird ein flacher Torschuss von einem Angreifer hoch in das
Tor abgelenkt, so liegt nur dann gefährliches Spiel vor, wenn dadurch ein
Feldspieler gefährdet wird. Ansonsten ist ein reguläres Tor erzielt.
Lenkt ein Verteidiger den Ball ab, müssen die Schiedsrichter beurteilen,
ob der Ball die Torlinie in einer Höhe über 46 cm überschritten hätte.
Die Bestimmung über die zulässige Höhe des Balls beim ersten Torschuss
findet allerdings dann keine Anwendung mehr, wenn der Ball zuvor den
Schusskreis um mehr als 5 m oder zum zweiten Mal verlassen hat. Der Ball
darf stets in beliebiger Höhe auf das Tor geschlenzt werden. Nur
wenn sich dabei ein Gegenspieler näher als 5 m zu dem Schützen befindet
und von dem Ball oberhalb des Knies am Körper getroffen wird, ist ein
Freischlag für die Abwehr zu verhängen. Trifft der Ball den
Abwehrspieler unterhalb des Knies, ist auf erneute Strafecke zu
entscheiden, sofern der Ball dabei nicht ins Tor abgelenkt wurde.
Gesichtsmaske für Feldspieler
In Ergänzung zu § 4.2 der Regeln für Feldhockey ist es Feldspielern
erlaubt, zur Abwehr von Strafecken eine Gesichtsmaske zu tragen. Eine
solche Maske muss der Gesichtsform angepasst, glatt und damit ungefährlich
für andere Spieler sein.
Die Maske darf nur innerhalb des eigenen Schusskreises getragen werden.
Verlässt ein Feldspieler seinen Schusskreis mit der Maske, muss (unter
Beachtung der Vorteilsregel) auf Freischlag am Schusskreisrand für die
andere Mannschaft entschieden werden.
Die Regel, dass ein Feldspieler mit Torwartrechten zu jeder Zeit einen
sicheren Kopfschutz tragen muss, gilt weiterhin unverändert.
Taktische Fouls
Die Schiedsrichter sind angewiesen, taktische Fouls, die zunehmend
zwischen den Viertellinien als Mittel verwendet werden, den Spielfluss des
Gegners zu hemmen, als absichtliche Regelverstöße zu werten und
angemessen zu bestrafen. Zu Beginn eines Spieles kann dies eine mündliche
Ermahnung oder eine grüne Karte sein, danach ist im Wiederholungsfall zusätzlich
zu der Spielstrafe eine Strafverschärfung gemäß den KSR-Richtlinien für
persönliche Strafen zu verhängen.
Unsportlichkeiten
Es ist zunehmend zu beobachten, dass ein Ball, offensichtlich nicht
als Zuspiel gedacht, absichtlich gegen den Körper eines (meist am Boden
liegenden) Gegenspielers gespielt wird. Dies ist zu bestrafen und als
Versuch zu werten, den Gegenspieler zu einem unabsichtlichen Regelverstoß
zu zwingen. Auch der Versuch, durch Hineinlaufen in einen Gegenspieler
oder durch Schwingen des Stocks den Gegenspieler in eine
Behinderungsposition zu bringen, muss bestraft werden.
Dagegen bedeutet es keine Unsportlichkeit und kein gefährliches Spiel,
wenn bei einer Freischlagausführung, auch am Schusskreisrand, der Ball
hart in Richtung Schläger der Gegenspieler gespielt wird, die den
Mindestabstand von 5 m einhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ball
flach geschlagen, geschoben oder gezogen/eingehängt wird.
Ablauf einer Strafzeit / Spielerwechsel
Den Ablauf einer Strafzeit geben die Schiedsrichter bekannt. Diese
haben darauf zu achten, dass in dem Zeitraum zwischen der Verhängung
einer Strafecke und deren Beendigung die Rückkehr eines mit „gelb“
bestraften Spielers auf das Spielfeld nicht gestattet werden darf.
Dies gilt auch für Spielerwechsel. Ein solcher ist nach der Verhängung
einer Strafecke erst dann möglich, wenn die Kriterien der Regel 2.4
(Regelheft Seite 20/21) erfüllt sind. Dabei wird nochmals darauf
hingewiesen, dass in dem Zeitraum zwischen der Verhängung einer Strafecke
und deren Beendigung keine Spieler, auch keine verletzten Spieler,
ausgewechselt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt für den verletzten oder
vom Spiel ausgeschlossenen Torwart der verteidigenden Mannschaft. Ein
Spieler, der auf dem Platz behandelt worden ist, muss das Spielfeld
verlassen.
Durchführung von Strafecken
Bei der Freigabe einer Strafecke hebt der zuständige Schiedsrichter
so lange einen Arm hoch, bis die Spieler beider Mannschaften zur Ausführung
bereit sind. Nach dem Senken des Armes hat der Ausführende den Ball ohne
größere Verzögerung durch Schlagen, Schieben oder Ziehen zu spielen.
Das Senken des Armes bedeutet keinesfalls, dass die Abwehrspieler nun
sofort herauslaufen dürfen. Sie müssen nach wie vor so lange warten, bis
der Ball hereingespielt wird.
Die Schiedsrichter sind angehalten, bei der Durchführung von Strafecken
Angreifer und Abwehrspieler gleich zu behandeln. So wie bei zu frühem
Herauslaufen der Abwehrspieler die Strafecke wiederholt wird, ist auch den
Angreifern bei deutlich verzögertem Hereinspiel, was ein zu frühes
Herauslaufen der Abwehrspieler provoziert, nach Ermahnung eine
Wiederholungschance einzuräumen. Erst bei Wiederholung der Verzögerung
ist auf Freischlag für die Gegenmannschaft zu entscheiden.
Verbindliche Versuchsregeln
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die beiden bisherigen
Versuchsregeln § 9.5 (Abwehr eines Torschusses mit dem Stock in
beliebiger Höhe durch Torwarte und Feldspieler) sowie § 13.3 j) (bei der
Durchführung von Strafecken ist ein Torschuss nicht erlaubt, wenn der
Ball nicht zuvor den Schusskreis verlassen hat) fest in das Regelwerk
aufgenommen worden sind.
Christian Deckenbrock
Willibald Schmidt
DHB-Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR)
Stand: 01.04.2005
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