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1: Hoher Ball 2: Die Strafecke im Feldhockey 3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey 4: Regeländerungen zur Hallensaison 2003/2004 5: Regeländerungen zur Feldsaison 2004 6: Ergänzungen zu den Feldregeln ab 1. 1. 2004 7: Regeländerungen zur Hallensaison 2004/2005 8: Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle 9: Regelauslegungen zur Feldsaison 2005 10: Richtlinien für persönliche Strafen 11: Regeländerungen zur Feldsaison 2005/06 12: Regeländerungen zur Hallensaison 2005/06 13: Regeländerungen mit Wirkung zum 1. April 2006 (Feld) 14: Präzisierung des Verbotes der "Argentinischen Vorhand" 15: Der Torwart im Feldhockey 16: Hinweise zur Hallensaison 2006/07 17: Regeländerungen zum 1. April 2007 18: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 14.4.2007 19: Aktuelle Regelauslegungen und Anweisungen zum 1.8.2007 20: Regeländerungen zur Hallensaison 2007/08 mit Wirkung zum 1. November 2007 | ||||
Regelecke 3: Stockstellen/Stockschlagen im Feldhockey |
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Leider wird die korrekte Beurteilung dieser Regel den Schiedsrichtern dadurch erschwert, daß sich Trainer und Spieler immer wieder neue Ideen einfallen lassen, um sich unerlaubte Vorteile für ihre Mannschaft zu verschaffen. Schiedsrichter sollten daher von Beginn eines Spieles an aufmerksam und mit Konsequenz auf Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen achten. Stockstellen Es ist den Spielern verboten, den Ball mit ihrem Schläger so abzuschirmen, daß ein Gegenspieler, der den Ball spielen will, dabei behindert wird. Diese Art, den Ball abzuschirmen und vor einem regelgerechten Angriff zu schützen, hat den Begriff „Schneeschieber“ geprägt, bei dem der ballführende Spieler seinen Schläger vor den rollenden Ball stellt, dadurch gegnerische Schläger aus dem Weg räumt und meist ungehindert in Ballbesitz bleibt. Dabei „knallen“ die Schläger gegeneinander, was die Schiedsrichter häufig dazu veranlaßt, auf Stockschlagen der Gegenspieler zu erkennen und zu Unrecht Strafen gegen deren Mannschaft zu verhängen. Andererseits wird in vielen Fällen dem ballführenden Spieler verbotenes Stockstellen dann unterstellt, wenn er den Ball völlig regelgerecht durch Vorhand-/Rückhandspiel nach vorn treibt und es dabei zu Stockkontakt mit angreifenden Gegenspielern kommt. Hier liegt kein Regelverstoß vor, und die Schiedsrichter sollten das Spiel weiterlaufen lassen. Stockschlagen Die Regeln verbieten es ausdrücklich, auf den Stock des
Gegenspielers in irgendeiner Weise einzuwirken. Verbotenes Stockschlagen ist
immer dann gegeben, wenn ein Spieler den Ball weder spielen kann noch spielen
will und nur deshalb auf den Stock eines Gegenspielers durch Schlagen, Haken
oder Blockieren einwirkt, damit dieser am Spielen des Balles gehindert wird. Eine sich in letzter Zeit verbreitende und offensichtlich bewußt trainierte Unsitte ist es, den Schläger von hinten einem ballführenden Gegenspieler unter den Stock zu schieben, diesen dabei anzuheben und dadurch in Ballbesitz zu kommen. Des weiteren ist häufig zu beobachten, daß von hinten oder von der Seite gegen den Stock des Gegners geschlagen und dadurch auch der davor befindliche Ball bewegt wird, wodurch der Gegenspieler den Ball verliert oder zumindest nicht mehr kontrolliert weiterspielen kann. In diesen Fällen handelt es sich immer um absichtliche Regelverstöße, die, abhängig vom Ort des Geschehens, mit entsprechend verschärften Strafen (Strafecke, 7 m-Ball, persönliche Strafen) zu ahnden sind. Willibald Schmidt (KSR); Stand: 26.09.2003 |
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