Bemerkung:
Bei diesen Richtlinien handelt es sich um eine interne Anweisung der
Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR) des DHB an die
Schiedsrichter für Spiele im nationalen Spielverkehr. Durch sie soll die
Verhängung persönlicher Strafen gegen Spieler einheitlicher und
transparenter gemacht werden.
I. Arten der persönlichen Strafen
Zur Durchsetzung des Regelwerks stehen folgende persönliche Strafen
zur Verfügung, die einzeln für sich oder zusätzlich zu einer
Spielstrafe sowohl gegen Spieler auf dem Spielfeld als auch gegen
Auswechselspieler verhängt werden können:
1. Mündliche Ermahnung
2. Grüne Karte
über die mündliche Ermahnung hinausgehende ernsthafte Verwarnung.
3. Gelbe Karte
Spielausschluss auf Zeit
a) im Feldhockey für mindestens 5 und höchstens 15 Minuten
b) im Hallenhockey für mindestens 2 und höchstens 10 Minuten der reinen
Spielzeit.
Eintragung im Spielberichtsbogen.
Bei Turnierspielen mit kürzerer Spieldauer können andere Strafzeiten
festgelegt werden.
4. Gelb-rote Karte
Spielausschluss auf Dauer
a) im Feldhockey muss die betroffene Mannschaft bis zum Spielende mit
einem Spieler weniger spielen.
b) im Hallenhockey darf sich die betroffene Mannschaft bei Spielen mit
einer Spieldauer von 2 x 30 Minuten nach 15 Minuten, bei solchen mit
geringerer Spielzeit nach 10 Minuten reiner Spielzeit durch einen anderen
Spieler wieder vervollständigen.
Eintragung im Spielberichtbogen. Der Spielerpass wird nicht einbehalten.
5. Rote Karte
Spielausschluss auf Dauer. Die betroffene Mannschaft muss bis zum
Spielende mit einem Spieler weniger spielen.
Eintragung im Spielberichtsbogen mit ausführlicher Schilderung des
Vorgangs. Der Spielerpass ist einzubehalten und dem Spielberichtsbogen
beizufügen.
Für weitere Auswirkungen von Spielausschlüssen für das Spiel, in dem
sie verhängt wurden, gilt § 23 SPO DHB.
Gegen Trainer und Betreuer können, abgesehen von der mündlichen
Ermahnung, keine persönlichen Strafen ausgesprochen werden. Trainer und
Betreuer haben sich in unmittelbarer Nähe ihrer Mannschaftsbank
aufzuhalten, ohne den Schiedsrichter zu behindern. Störende Einflussnahme
auf die Schiedsrichterentscheidungen oder unsportliches und unfaires
Verhalten sind untersagt und es sind ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen
durch die Schiedsrichter zu ergreifen. Trainer oder Betreuer, die gegen
den Grundsatz der sportlichen Fairness verstoßen oder auf die
Entscheidungen der Schiedsrichter versuchen Einfluss zu nehmen, sind zunächst
zu verwarnen. Bei weiteren Verstößen haben die Trainer oder Betreuer den
Spielbereich zu verlassen und dürfen sich nur noch im Zuschauerbereich
aufhalten. Wenn sie sich auch dort weiter schlecht benehmen, sind sie auch
von dort zu entfernen.
Nach dem Schlusspfiff können auch gegen Spieler, die sich schlecht
benehmen, keine persönlichen Strafen (Karten) ausgesprochen werden.
Im Spielberichtsbogen ist jedoch zu vermerken, welcher Spieler, Trainer
oder Betreuer sich im Zusammenhang mit dem Spiel unsportlich verhalten hat
und gegen welche Trainer oder Betreuer Anordnungen getroffen worden sind.
Gegebenenfalls ist eine genaue Vorfallsschilderung beizufügen, die es dem
ZA ermöglicht, eine angemessene Strafe auszusprechen.
Eine persönliche Strafe kann nicht auf den Kapitän der Mannschaft übertragen
werden. Begeht ein Spieler einer Mannschaft einen Regelverstoß, den die
Schiedsrichter dem betreffenden Spieler nicht eindeutig zuordnen können,
können sie nicht gegen den Spielführer eine entsprechende persönliche
Strafe verhängen.
II. Generelle Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte
1. Grundsatz
Jeder eindeutig absichtliche Regelverstoß, insbesondere
a) der regelwidrige Angriff auf den Körper oder Stock eines
Gegenspielers,
b) das Reklamieren, das in Lautstärke und/oder Gestik über eine noch als
angemessen zu empfindende erste Reaktion hinausgeht, und vergleichbares
schlechtes Benehmen wie ständiges Meckern, Pulkbildung bei
Strafecken-Entscheidungen, Beschimpfungen usw.,
c) das Wegwerfen des Stocks oder eines anderen Ausrüstungsgegenstands,
d) die Vereitelung der unverzüglichen Ausführung einer verhängten
Spielstrafe, z. B. durch absichtliches Wegschlagen des Balles bei Freischlägen
oder Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstandes,
e) das Unterbrechen eines Angriffs durch Spielen des Balles über
Schulterhöhe oder f) wenn ein Torwart bei der Ausführung eines
7-m-Balles das Erzielen eines Tores dadurch verhindert, weil er die
Torlinie verlässt oder einen oder beide Füße bewegt, bevor der Ball
gespielt worden ist,
ist mit einer persönlichen Strafe in Form einer Karte gegen den
betreffenden Spieler zu ahnden.
2. Ausnahmen
Vorstehende Ziffer 1. ist (grundsätzlich) nicht in den folgenden Fällen
anzuwenden:
a) bei absichtlichem Spielen des Balles durch Spieler und Torwart und
absichtlichem Ablenken des Balles durch Spieler über die eigene
Grund/Torlinie. (Hier ist lediglich auf Strafecke zu entscheiden. Hat der
Torwart den Ball über die eigene Grund/Torlinie abgelenkt, ist auf
Eckschlag (Feld) bzw. Abschlag (Halle) zu entscheiden.)
b) bei verbotenem absichtlichen hohen Schlag (Hier ist lediglich die
entsprechende Spielstrafe zu verhängen. Wird der Verstoß jedoch mit der
deutlichen Absicht begangen, einen anderen Spieler zu gefährden oder zu
verletzen oder wird dadurch ein anderer Spieler verletzt, ist zusätzlich
zur Spielstrafe auch eine persönliche Strafe gegen den betreffenden
Spieler zu verhängen.)
c) bei absichtlichem zu frühen Herauslaufen von Verteidigern bei
Strafecken. (Hier ist erst beim zweiten zu frühen Herauslaufen bei der
gleichen Strafecke die zur Androhung eines 7 m-Balles erforderliche grüne
Karte zu zeigen, die weder dem betreffenden Spieler noch dem
Kartenkontingent der Mannschaft zuzurechnen ist).
d) bei regelwidrigem Spielerwechsel im Hallenhockey. (Ein Wechselfehler
soll nur geahndet werden, wenn er erheblich ist, d. h. wenn dadurch für
die Gegenmannschaft ein erkennbarer Nachteil entsteht. Außerdem muss die
Vorteilsregel beachtet werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der
Wechselfehler mit einer Strafecke gegen die Mannschaft zu bestrafen, die
den Wechselfehler begangen hat. Gleichzeitig ist der vorherige Zustand
wieder herzustellen. Eine persönliche Strafe ist zusätzlich nur gegen
Spieler zu verhängen, die mit erkennbarer Absicht regelwidrig das
Spielfeld betreten haben. Im Feldhockey darf dagegen ein Wechselfehler
nicht mit einer Spielstrafe, sondern nur mit einer persönlichen Strafe
geahndet werden, die ausschließlich gegen den Spieler verhängt werden
soll, der fehlerhaft eingewechselt wird. Auch hier ist zu berücksichtigen,
ob der Wechselfehler erheblich ist. Wird zum Zwecke des Ausschlusses das
laufende Spiel unterbrochen, muss es anschließend durch Bully fortgesetzt
werden.)
e) bei absichtlichen Regelverstößen, die von der Art der Begehungsweise
und der Auswirkungen so geringfügig sind, dass
· die Ahndung mit einer Strafecke oder einem 7 m-Ball oder
· eine Strafverschärfung (10m-Regel; Umwandlung eines Freischlags in
eine Strafecke) oder
· das "Umdrehen einer Spielstrafe" oder
· eine mündliche Ermahnung eines Spielers
zur Disziplinierung ausreichen. Ein Freischlag für die Angreifer im
Viertelbereich (Halle: Spielfeldhälfte) des Gegners kann jedoch nicht bei
Reklamationen in eine Strafecke umgewandelt werden. Ebenso kann eine
Strafecke wegen Reklamationen der Angreifer nicht in einen Freischlag für
die Verteidiger und eine Strafecke wegen Reklamationen der Verteidiger
nicht in einem 7-m-Ball umgewandelt werden.
III. Konkrete Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte
1. Grüne Karte
a) Ist gemäß vorstehenden Kriterien eine Karte zu verhängen, muss
dies zumindest die grüne sein.
b) Abgesehen von der grünen Karte wegen zu frühen Herauslaufens bei
einer Strafecke (siehe oben II. 2 c) dürfen pro Mannschaft in einem Spiel
höchstens zwei grüne Karten vergeben werden, und zwar
· nur eine in der Kategorie "Foulspiel", d. h. bei jedem
absichtlichen regelwidrigen Einwirken auf Körper oder Stock eines
Gegenspielers, und
· nur eine in der Kategorie "sonstige Regelverstöße", d. h.
bei allen anderen absicht- lichen Verstößen (Unsportlichkeiten ohne
Einwirkung auf Körper oder Stock eines Gegenspielers; hierzu zählt auch
das zu frühe Bewegen des Torwartes beim 7-m-Ball, durch das das Erzielen
eines Tores verhindert wird).
Ist eine grüne Karte gezeigt worden, ist das Kontingent der betroffenen
Mannschaft für die entsprechende Kategorie "verbraucht". Sind
beide gezeigt worden, ist ihr Kontingent an grünen Karten insgesamt erschöpft.
Ist in einem Spiel vor oder nach einer grünen Karte zwei Spielern der
selben Mannschaft die gelbe Karte gezeigt worden, ist das Kontingent
dieser Mannschaft an grünen Karten ebenfalls insgesamt
"verbraucht".
c) Gegen einen Spieler darf keine grüne Karte mehr, sondern nur noch ein
Spielausschluss auf Zeit (gelbe Karte) verhängt werden, wenn
· ihm zuvor eine grüne Karte, egal aus welcher Kategorie (abgesehen von
derjenigen wegen zu frühen Herauslaufens bei einer Strafecke (siehe oben
II. 2 c)), gezeigt worden ist,
· er einen Verstoß aus einer Kategorie begeht, für die das Kontingent
seiner Mannschaft an grünen Karten bereits "verbraucht" ist
oder
· das Kontingent seiner Mannschaft an grünen Karten insgesamt
"verbraucht" ist.
2. Gelbe Karte
a) Das Zeigen einer gelben Karte setzt nicht voraus, dass dem
betreffenden Spieler zuvor eine grüne Karte gegeben worden ist. Eine
gelbe Karte ist neben den bei III. 1. c) genannten Fällen sofort dann zu
zeigen, wenn der absichtliche Regelverstoß von der Art der Begehungsweise
oder seiner Auswirkung her so schwerwiegend ist, dass zu seiner Ahndung
eine grüne Karte nicht ausreicht, aber zugleich eine rote Karte (vgl.
III. 4.) noch nicht erforderlich ist.
b.) Bei einer gelben Karte entscheidet der Schiedsrichter, der sie verhängt
hat, in dem vorgegebenen Rahmen (oben I. 3) nach pflichtgemäßem Ermessen
in Abhängigkeit von Art und Schwere des Vergehens über die Dauer der
Strafzeit. Im Feldhockey wird die Dauer nicht bekannt gegeben, im
Hallenhockey muss sie deutlich sichtbar angezeigt werden. Die
Schiedsrichter sollen einen Verstoß aus der Kategorie
"Foulspiel" nicht lediglich mit der Mindeststrafzeit, sondern
einer höheren Strafzeit (Feld mindestens 10 Minuten, Halle mindestens 5
Minuten) bis hin zur vollen Ausschöpfung des Strafrahmens ahnden. Im
Feldhockey überwachen die Schiedsrichter den Ablauf der Strafzeit; in der
Halle übernehmen diese Aufgabe – sofern vorhanden – die Zeitnehmer.
Es ist darauf zu achten, dass in dem Zeitraum zwischen der Verhängung
einer Strafecke und deren Beendigung die Rückkehr eines mit „gelb“
bestraften Spielers auf das Spielfeld nicht gestattet werden darf.
3. Gelb-rote Karte bei wiederholtem absichtlichen Regelverstoß eines
Spielers
Begeht ein Spieler, dem bereits eine gelbe Karte gezeigt worden ist
und für die die verhängte Strafzeit abgelaufen ist, in demselben Spiel
einen weiteren mit einer grünen oder gelben Karte zu ahndenden Verstoß,
gleich aus welcher Kategorie, muss gegen ihn eine gelb-rote Karte verhängt
werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Spieler vor Ablauf seiner Strafzeit
zu früh auf das Spielfeld zurückkehrt.
4. Rote Karte
a) Ist der absichtliche Regelverstoß von der Art der Begehungsweise
oder seiner Auswirkung her so schwerwiegend, dass zu seiner Ahndung eine
grüne oder gelbe Karte nicht ausreicht, ist gegen den betreffenden
Spieler sofort eine rote Karte zu verhängen (z.B. wenn eine Tätlichkeit
gegen Spieler, Schiedsrichter oder Zuschauer begangen oder der
Schiedsrichter aufs Übelste beleidigt wird).
b) Einem Spieler, der gerade eine gelbe Karte "absitzt" und
durch weiteres schlechtes Benehmen eine weitere Karte herausfordert, muss
die rote Karte gezeigt werden, sofern das Spiel nach Verhängung der
Zeitstrafe bereits wieder angepfiffen war. Vor Wiederanpfiff des Spiels
kann bei schlechtem Benehmen die vorgesehene Strafzeit verlängert werden.
c) Gegen einen Spieler, der durch Zeigen der gelb-roten Karte auf Dauer
vom Spiel ausgeschlossen worden ist, kann eine rote Karte nicht mehr
gezeigt werden. Sofern sich ein solcher Spieler auch nach seinem
Spielausschluss unsportlich verhält, haben die Schiedsrichter diesen
Sachverhalt in den Spielberichtsbogen einzutragen.
IV. Verfahrensweise bei der Verhängung einer persönlichen Strafe
1. Mündliche Ermahnung
Sie ist bei der nächsten passenden Gelegenheit gegen den betreffenden
Spieler auszusprechen. Hierfür muss die Spielzeit nicht angehalten
werden.
2. Karte
Der Schiedsrichter hält die Spielzeit an, lässt den betreffenden
Spieler kommen, wobei er ihm etwas entgegen kommen sollte, und hält ihm
aus etwa 2 m Entfernung ruhig und bestimmt die Karte, bei gelb-rot beide
Karten nacheinander, mit ausgestrecktem Arm so hoch entgegen, dass es für
alle sichtbar ist. Beide Schiedsrichter müssen den Namen oder die Rückennummer
des betreffenden Spielers, die Art der Karte (grün, gelb, rot) sowie den
Grund für die Vergabe (Foulspiel unsportliches Verhalten, ständiges
Reklamieren/Meckern, sonstiges) notieren.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die entsprechenden Ausführungen im
Regelheft verwiesen.
Christian Deckenbrock und Willibald Schmidt,
DHB-Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR DHB)
Stand: 01.04.2005
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