Mit den nachfolgenden Änderungen,
die die KSR – mit Zustimmung von Präsidium und
Vorstand – beschlossen hat, wird das nationale
Regelwerk an die internationalen Bestimmungen
angeglichen. Für den Bereich der FIH sind die
entsprechenden Änderungen bereits seit Jahresbeginn
gültig. Für den nationalen Spielverkehr erfolgt die
Anpassung zum 1. April 2007, auch wenn dieses für
den Erwachsenenbereich zu einer Änderungen in der
Saison führt. Durch die zwischen Jugend- und
Erwachsenenhockey verschobenen Spielzeiten ist
allerdings eine Anpassung ohne „Bruch“ nicht
möglich, da eine Aufteilung nach Jugend (zum 1.
April) und Erwachsene (zum 1. August) nicht
zielführend ist.
I. Es entfällt das
Erfordernis, dass jede Mannschaft während des
gesamten Spiels einen Torwart auf dem Spielfeld
haben muss. Jede Mannschaft kann nunmehr wählen, ob
sie
(1) mit einem voll
ausgerüsteten Torwart spielt, dem die Rechte eines
Torwarts zustehen und der zumindest einen
Kopfschutz, Schienen und Kicker sowie eine
andersfarbige Spieloberbekleidung tragen muss, oder
(2) mit einem Torwart am Spiel
teilnimmt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen
und der nur einen Kopfschutz und eine andersfarbige
Spieloberbekleidung trägt (Feldspieler mit den
Rechten eines Torwarts), oder
(3) ausschließlich mit
Feldspielern und ohne einen Spieler am Spiel
teilnimmt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen.
Eine Mannschaft kann zwischen
diesen Möglichkeiten wechseln, indem sie eine
Auswechslung vornimmt. Dabei ist zu beachten, dass –
wie bisher – in dem Zeitraum zwischen der Verhängung
und der Beendigung einer Strafecke ein
Spielerwechsel nicht stattfinden darf. Dies
bedeutet, dass eine Mannschaft, die etwa mit einem
Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts spielt,
in diesem Zeitraum nicht die Entscheidung treffen
darf, nun zur Abwehr der Strafecke einen voll
ausgerüsteten Torwart einzusetzen. Dies gilt auch
für den Fall, dass der Torwart der verteidigenden
Mannschaft wegen einer Verletzung oder einer
persönlichen Strafe (gelbe, gelb-rote oder rote
Karte) nicht mehr am Spiel teilnehmen kann bzw.
darf. In diesem Fall darf zwar ein anderer Spieler
von der Bank kommen (Ausnahme vom Wechselverbot), es
muss jedoch ein Wechsel innerhalb derselben
„Kategorie“ erfolgen. Der Feldspieler mit den
Rechten eines Torwarts, der nach Verhängung einer
Strafecke durch Zeigen der gelben Karte vom Spiel
ausgeschlossen wird, kann daher nur durch einen
Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts (der also
nun einen Helm und eine anders-farbige
Oberbekleidung tragen muss) ausgewechselt werden.
Dagegen ist in dieser Situation die Einwechslung
eines voll ausgerüsteten Torwarts ebenso unzulässig
wie ein vollständiger Verzicht auf einen Torwart.
(Änderung von § 2.2 und § 4.4)
Diese Neuregelung zieht folgende
weitere Änderungen nach sich:
(1) Einem voll ausgerüsteten
Torwart ist es untersagt, außer als Schütze eines
7-m-Balls jenseits der eigenen Viertellinie am Spiel
teilzunehmen.
(2) Gleiches gilt für einen
Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts. Er kann
jedoch nach Ablegen seines Kopfschutzes auf dem
gesamten Spielfeld in das Spiel eingreifen. Generell
gilt, dass ein Feldspieler mit den Rechten eines
Torwarts nur bei Abwehr einer Strafecke oder einem
7-m-Ball verpflichtet ist, den Schutzhelm zu tragen.
Da dem Feldspieler mit dem Rechten eines Torwarts im
eigenen Viertelraum mit Kopfschutz am Spiel
teilnehmen darf, ist es ihm anders als bislang
gestattet, mit Schutzhelm den eigenen Schusskreis zu
verlassen. Die bisher bestehende
„Ungleichbehandlung“ zwischen einem voll
ausgerüsteten Torwart und einem Feldspieler mit
Rechten eines Torwarts hinsichtlich des „Verlassen
des Schusskreises mit/ohne Helm“ besteht nicht mehr.
(Änderung von § 10.1)
(3) Entscheidet sich eine
Mannschaft dafür, ohne Torwart zu spielen, darf kein
Spieler einen Schutzhelm oder eine andersfarbige
Spieloberbekleidung tragen. Bei Abwehr einer
Strafecke darf daher auch niemand einen Schutzhelm
tragen. Wird gegen eine Mannschaft ein 7-m-Ball
verhängt, kann diese sich wie bisher nach den
Regelungen zum Spielerwechsel dafür entscheiden,
einen voll ausgerüsteten Torwart oder einen
Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts (der dann
einen Helm tragen muss) in das Tor zu stellen.
Verzichtet sie auf diese Möglichkeit, muss ein
Feldspieler als den 7-m-Ball verteidigenden Spieler
benannt werden. Er darf dann lediglich eine
Gesichtsmaske tragen und den Ball ausschließlich mit
seinem Stock abwehren. (Änderung von § 13.3 und §
13.5)
Es ist zu erwarten, dass keine
Erwachsenenmannschaft die neu geschaffene Option
wählen wird, da sie keinerlei Vorteile gegenüber der
Variante 2 (Feldspieler mit den Rechten eines
Torwarts) mit sich bringt. Spielt eine Mannschaft
mit einem Feldspieler mit den Rechten eines
Torwarts, hat dieser die Torwartrechte. Er kann dann
etwa im eigenen Schusskreis den Ball mit dem Körper
spielen oder bei einer Strafecke diese mit Helm
abwehren. Nachteile für ihn gibt es nicht. Legt er
den Helm ab, kann er auch auf dem ganzen Spielfeld
am Spiel teilnehmen. Einzig und allein für den Fall,
dass eine Mannschaft keinen Torwarthelm dabei hat,
mag dies eine Verbesserung sein. Früher musste hier
das Spiel abgebrochen werden.
In Spielen der
Jugendaltersklassen (Ausnahme Spielklasse der
Juniorinnen und Junioren) besteht die Besonderheit,
dass stets ein voll ausgerüsteter Torwart am Spiel
teilnehmen muss. Er ist – wie bislang schon
festgelegt – verpflichtet, Kopf-, Gesichts-, Brust-
und Unterleibsschutz sowie Torwarthandschutz, -
schienen und -kicker zu tragen (§ 27 Abs. 4 SpO
DHB).
II. Torwarten ist es von nun
an erlaubt, den Ball mit ihrem Stock, ihrer
Schutzausrüstung und mit jedem Körperteil zu
stoppen, abzulenken (in jede Richtung, auch über die
Grundlinie) oder zu spielen. Diese Regeländerung
gestattet dem Torwart, den Ball als Teil eines
Abwehrverhaltens mit seinen Händen, Armen oder einem
anderen Körperteil wegzubewegen. Damit kann der
Torwart etwa den Ball auch mit dem Handschuh spielen
(unter Beachtung der Gefährlichkeitsregel). Ihm
bleibt es allerdings untersagt, den Ball kraftvoll
über eine weite Entfernung wegzuschlagen. Nach wie
vor können Torwarte allerdings mit ihrem Stock,
ihren Füßen, Kickern und Schienen den Ball – auch
über eine weite Entfernung – kraftvoll vorwärts
bewegen. (Änderung von § 10.2)
III. Zukünftig ist es wieder
verboten, dass Spieler absichtlich hinter das eigene
Tor laufen. Es ist damit insbesondere bei
Strafecken Spielern untersagt, hinter dem Tor direkt
auf den Herausgeber zuzulaufen. (Änderung von §
9.14)
IV. Bislang wird ein
Schlenzball als gefährlich angesehen, wenn der
Ausführende den Ball in Richtung eines weniger als
5m entfernt stehenden Gegenspielers schlenzt. Dies
führt dazu, dass zum Teil Gegenspieler nach
Ausführung des vorangegangen Freischlags „blind“ auf
den Schlenzenden zulaufen. Von nun an muss ein
Gegenspieler wegen gefährlichen Spiels bestraft
werden, falls er deutlich in den Schuss oder in den
Angreifer hineinläuft, ohne dass er dabei versucht,
den Ball mit seinem Stock zu spielen. (Änderung
von § 9.9)
V. Der sog. suicide runner
bei der Abwehr einer Strafecke wird nun ausdrücklich
vom Regelwerk erfasst. Falls ein Gegenspieler
deutlich in den Schuss oder in den Schützen
hineinläuft, ohne dass er dabei versucht, den Ball
mit seinem Stock zu spielen, muss er wegen
gefährlichen Spiels bestraft werden. (Änderung
von § 13.3)
Alle diese Änderungen sind in der
Neuauflage des Regelheftes 2007/08 berücksichtigt,
das sich im Moment im Druck befindet und
voraussichtlich Ende März lieferbar ist.
Bestellungen des 84 Seiten umfassenden Hefts, das
5,- EUR kosten wird, sind möglich an: Sportverlag,
Postfach 260, 71044 Sindelfingen, Fax 07031-862801,
buchservice@deutsche-tennis-zeitung.de
Jan-Jochen Rommel
Vorstand Schiedsrichter und
Vorsitzender der Kommission für Schiedsrichter- und
Regelfragen (KSR)
Stand: 09.03.2007 |