A. Nachdem das nationale Regelwerk für
das Feldhockey bereits mit Wirkung vom 1. April 2007 an
die internationalen Bestimmungen angeglichen worden ist,
werden mit Wirkung vom 1. November 2007 nunmehr auch die
Hallenhockey-Regeln entsprechend angeglichen.
I. Für den Erwachsenenbereich entfällt
das Erfordernis, dass jede Mannschaft während des
gesamten Spiels einen Torwart auf dem Spielfeld haben
muss. Jede Mannschaft kann nunmehr wählen, ob sie
(1) mit einem voll ausgerüsteten Torwart
spielt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen und der
zumindest einen Kopfschutz, Schienen und Kicker sowie
eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen muss, oder
(2) mit einem Spieler am Spiel
teilnimmt, dem die Rechte eines Torwarts zustehen und
der nur einen Kopfschutz und eine andersfarbige
Spieloberbekleidung trägt (Feldspieler mit den Rechten
eines Torwarts), oder
(3) ausschließlich mit Feldspielern
und
ohne einen Spieler am Spiel teilnimmt, dem die Rechte
eines Torwarts zustehen.
Eine Mannschaft kann zwischen diesen
Möglichkeiten wechseln, indem sie eine Auswechslung
vornimmt. Nach wie vor müssen Torwarte bei einem Wechsel
das Spielfeld in einem Bereich von 3m zur Mittellinie
betreten oder verlassen; die Zeit wird für einen
Torwartwechsel (außer bei Verletzung oder
Spielausschluss des Torwarts) nicht angehalten.
Dabei ist zu beachten, dass – wie bisher
– in dem Zeitraum zwischen der Verhängung und der
Beendigung einer Strafecke ein Spielerwechsel nicht
stattfinden darf. Dies bedeutet, dass ein voll
ausgerüsteter Torwart nicht durch einen Feldspieler mit
den Rechten eines Torwarts und umgekehrt ersetzt werden
darf und auch nicht auf einen Torwart verzichtet werden
kann. Dies gilt auch für den Fall, dass der Torwart der
verteidigenden Mannschaft wegen einer Verletzung oder
einer persönlichen Strafe (gelbe, gelb-rote oder rote
Karte) nicht mehr am Spiel teilnehmen kann oder darf. In
diesem Fall darf zwar ein anderer Spieler von der Bank
kommen (Ausnahme vom Wechselverbot), es muss jedoch ein
Wechsel innerhalb derselben „Kategorie“ erfolgen. Der
Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der nach
Verhängung einer Strafecke wegen Verletzung nicht mehr
am Spiel teilnehmen kann oder durch Zeigen der gelben,
gelb-roten oder roten Karte vom Spiel ausgeschlossen
wird, kann daher nur durch einen Feldspieler mit den
Rechten eines Torwarts (der also nun einen Helm und eine
andersfarbige Oberbekleidung tragen muss) ausgewechselt
werden (im Fall des Spielausschlusses muss die
betroffene Mannschaft das Spiel zudem mit einem Spieler
weniger fortsetzen). Dagegen ist in dieser Situation die
Einwechslung eines voll ausgerüsteten Torwarts ebenso
unzulässig wie ein vollständiger Verzicht auf einen
Torwart. (Änderung von § 2.2 und § 4.4.)
Diese Neuregelung zieht
folgende weitere
Änderungen nach sich:
(1) Einem voll ausgerüsteten Torwart ist
es untersagt, außer als Schütze eines 7-m-Balls jenseits
der Mittellinie am Spiel teilzunehmen.
(2) Gleiches gilt für einen Feldspieler
mit den Rechten eines Torwarts. Er kann jedoch nach
Ablegen seines Kopfschutzes auf dem gesamten Spielfeld
in das Spiel eingreifen. Generell gilt, dass ein
Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts nur bei
Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls verpflichtet
ist, den Schutzhelm zu tragen. Da der Feldspieler mit
dem Rechten eines Torwarts in der eigenen Spielhälfte
mit Kopfschutz am Spiel teilnehmen darf, ist es ihm
anders als bislang gestattet, mit Schutzhelm den eigenen
Schusskreis zu verlassen. Die bisher bestehende
„Ungleichbehandlung“ zwischen einem voll ausgerüsteten
Torwart und einem Feldspieler mit Rechten eines Torwarts
hinsichtlich des „Verlassen des Schusskreises mit/ohne
Helm“ besteht nicht mehr. (Änderung von § 10.1)
(3) Entscheidet sich eine Mannschaft
dafür, ohne Torwart zu spielen, darf kein Spieler einen
Schutzhelm oder eine andersfarbige Spieloberbekleidung
tragen. Bei Abwehr einer Strafecke darf daher auch
niemand einen Schutzhelm tragen und sich kein Spieler
vor der Hereingabe des Balls in seinem Tor befinden; in
diesem Fall müssen sich alle Verteidiger hinter ihrer
Grundlinie auf der Seite des Tores aufstellen, die nicht
zur Hereingabe des Balls genutzt wird. Wird gegen eine
Mannschaft ein 7-m-Ball verhängt, kann diese sich wie
bisher nach den Regelungen zum Spielerwechsel dafür
entscheiden, einen voll ausgerüsteten Torwart oder einen
Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts in das Tor zu
stellen. Verzichtet sie auf diese Möglichkeit, muss ein
Feldspieler als den 7-m-Ball verteidigenden Spieler
benannt werden. Er darf dabei lediglich eine
Gesichtsmaske tragen und den Ball ausschließlich mit
seinem Stock abwehren. (Änderung von § 13.3 und § 13.5)
Es ist zu erwarten, dass keine
Erwachsenenmannschaft die neu geschaffene Option wählen
wird, da sie keinerlei Vorteile gegenüber der Variante 2
(Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts) mit sich
bringt. Spielt eine Mannschaft mit einem Feldspieler mit
den Rechten eines Torwarts, hat dieser die
Torwartrechte. Er kann dann etwa im eigenen Schusskreis
den Ball mit dem Körper oder im Liegen spielen sowie bei
einer Strafecke diese mit Helm abwehren. Nachteile für
ihn gibt es nicht. Legt er den Helm ab, kann er auch auf
dem ganzen Spielfeld am Spiel teilnehmen. Einzig und
allein für den Fall, dass eine Mannschaft keinen
Torwarthelm dabei hat, mag dieses eine Verbesserung
sein, weil sie nun ohne Torwart und nur mit Feldspielern
spielen kann. Früher musste hier das Spiel nach der
Verhängung einer Strafecke abgebrochen werden.
In Spielen der Jugendaltersklassen
besteht die Besonderheit, dass stets ein voll
ausgerüsteter Torwart am Spiel teilnehmen muss. Er ist –
wie bislang schon festgelegt – verpflichtet, Kopf-,
Gesichts-, Brust- und Unterleibsschutz sowie
Torwarthandschutz, -schienen und -kicker zu tragen. Ein
Spieler, der einer Altersklasse der Jugend, ausgenommen
die Altersklasse der Juniorinnen und Junioren, angehört,
darf auch in einer Erwachsenenmannschaft die
Torwartrechte nur wahrnehmen, wenn er voll ausgerüstet
ist (§ 27 Abs. 4 SpO DHB).
II. Torwarten ist es zukünftig
erlaubt,
den Ball mit ihrem Stock, ihrer Schutzausrüstung und mit
jedem Körperteil zu stoppen, abzulenken (in jede
Richtung, auch über die Grundlinie) oder zu spielen
(jedoch nicht absichtlich über die eigene Grundlinie).
Diese Regeländerung gestattet dem Torwart, den Ball als
Teil einer Abwehrverhaltens mit seinen Händen, Armen
oder einem anderen Körperteil wegzubewegen. Damit kann
der Torwart den Ball auch mit dem Handschuh spielen
(unter Beachtung der Gefährlichkeitsregel). Ihm bleibt
es lediglich untersagt, den Ball kraftvoll über eine
weite Entfernung wegzuschlagen. (Änderung von § 10.2)
III. Zukünftig ist es wieder verboten,
dass Spieler absichtlich hinter das eigene Tor laufen.
Es ist damit insbesondere bei Strafecken Spielern
untersagt, hinter dem Tor direkt auf den Herausgeber
zuzulaufen. (Änderung von § 9.15)
IV. Der sog. suicide runner
bei der
Abwehr einer Strafecke wird nun ausdrücklich vom
Regelwerk erfasst. Falls ein Gegenspieler deutlich in
den Schuss oder in den Schützen hineinrennt, ohne dass
er dabei versucht, den Ball mit seinem Stock zu spielen,
muss er wegen gefährlichen Spiels bestraft werden.
(Änderung von § 13.3)
B. Einführung einer Bankstrafe
B. Darüber hinaus wird auch in der
kommenden Hallensaison in den Bundesligen versuchsweise
die sog. „Bankstrafe“ eingeführt (vgl.
Veröffentlichung
vom 29. August 2007). Den nach § 32 Abs. 1 SpO DHB in
den Spielberichtsbogen einzutragenden Betreuer (Trainer,
Teammanager, Ärzte, Physiotherapeuten etc.) können damit
persönliche Strafen (grüne, gelbe, gelb-rote und rote
Karten) gezeigt werden. Die Betreuer werden dabei wie
Auswechselspieler behandelt. Dies bedeutet, dass es eine
gegen einen Spieler gezeigte grüne Karte wegen Meckerns
genauso gegen die Betreuer wirkt, wie eine grüne Karte
gegen den Betreuer auch für die Mannschaft gilt. Eine
gesonderte Kategorie für grüne Karten gegen Betreuer
gibt es nicht.
Bei einer gelben Karte muss der
entsprechende Betreuer für die Dauer der Strafzeit auf
der Strafbank Platz nehmen (sitzend, nicht stehend), bei
einer gelb-roten oder roten Karte muss er den Innenraum
der Halle verlassen. Bei einer Zeitstrafe oder einem
Platzverweis gegen einen Betreuer muss der
Mannschaftsführer der betreffenden Mannschaft einen sich
auf dem Spielfeld befindenden Spieler benennen, der auf
der Mannschaftsbank Platz nehmen muss, jedoch als
Auswechselspieler zur Verfügung steht. Im Fall einer
gelb-roten Karte gegen einen Betreuer kann sich die
betroffene Mannschaft nach Ablauf von 15 Minuten
ergänzen.
Die KSR hat das Hallenregelheft
überarbeitet. Die Neuauflage 2007/08, die sich momentan
im Druck befindet, umfasst 80 Seiten und kann beim
Sportverlag, Postfach 260, 71044 Sindelfingen, Fax
07031-862801, E-Mail:
buchservice@deutsche-tennis-zeitung.de
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