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Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 41 vom 31.7.2008

Erläuterung der wichtigsten Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008

 

Der Wortlaut der hier beschriebenen Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008 ist auf der Hompage des DHB unter Mitteilungen Sport Nr. 40 v. 30.07.2008 einzusehen.

Im Sportverlag wird ein neues Spielordnungsheft 2008 erscheinen, welches die Ausgabe 2005 ersetzt. Die aktuelle Spielordnung Stand 01.08.2008 wird in Kürze auf der Homepage des DHB unter Ordnungen einsehbar sein.

 

§ 3       Zuständigkeiten, Ausschüsse und Kommissionen des DHB

Der Zuständige Ausschuss für die Erwachsenenaltersklassen im DHB, der derzeit aus dem Terminkoordinator und den Staffelleitern besteht, kann durch den Vizepräsidenten Sport um bis zu drei Mitglieder erweitert werden. Absicht ist es, dadurch Mitglieder des ZA zu gewinnen, die ohne sonstige Spezialaufgaben allein zuständig sein können für Entscheidungen des ZA gemäß § 3 Abs. 4   (§ 3 Abs. 2)

 

§ 4       Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände

Bisher war es den Regionalverbänden ermöglicht zuzulassen, dass zweite Mannschaften von Bundesligavereinen in der Regionalliga spielen, wenn eine Spielklasse zwischen beiden Mannschaften lag. Diese Einschränkung entfällt in Zukunft, so dass die Regionalverbände auch zulassen können, dass die zweite Mannschaft eines Vereins in die Regionalliga aufsteigt, wenn die erste Mannschaft in der 2. Bundesliga spielt. Allerdings bleibt ein Aufstieg dieser zweiten Mannschaft in die Bundesliga ausgeschlossen, wenn die erste Mannschaft gleichzeitig aus der Bundesliga absteigt. Die zweite Mannschaft müsste in dem Fall stattdessen aus der Regionalliga absteigen. (§ 4 Abs. 5 Buchst. h)

 

§ 20     Spielberechtigung

Bisher konnte sich in der Bundesliga ein Spieler vor dem 01.11. beim zuständigen LHV vorübergehend für den Zeitraum der Hallenhockeysaison abmelden, um im Ausland Feldhockey zu spielen, und behielt damit das Recht, ab 01.04. der Folgejahres wieder in Deutschland in der Bundesliga spielen zu dürfen. Diese Einschränkung auf den Zeitraum der Hallenhockeysaison entfällt ab sofort. Ein Spieler darf ab 01.04. wieder in der Bundesliga spielen, wenn er innerhalb der gleichen Saison im Saisonteil des Vorjahres für alle Spiele seines Vereines vor dem 01.11. spielberechtigt war. Er kann also bereits nach dem letzten Spiel im Herbst oder aber auch erst nach dem 01.11. ins Ausland wechseln und behält damit die Möglichkeit, zum 01.04. einen neuen Pass für einen Verein in Deutschland zu beantragen. Ein Spieler, der im Herbst nicht in Deutschland Hockey spielte, darf wie bisher nur dann ab 01.04. in einem Bundesligaverein spielen, wenn er seit dem 01.01. nicht an Meisterschaftsspielen im Feldhockey teilgenommen hat. Die Besonderheit, dass ein Spieler im Rahmen des Pilotprojekts der 1. Bundesliga Herren ab 01.04. nur für den Verein spielen darf, für den er auch im Herbst spielberechtigt war, ist hiervon nicht berührt. Für alle anderen Bundesligen ist der 01.04. ein normaler Wechseltermin. (§ 20 Abs. 5)

 

Die im Vorjahr eingeführte Bestimmung, nach der einer Mannschaft bei Einsatz eines nicht berechtigten Spielers unter Beibehaltung der erzielten Ergebnisse bis zu 12 Punkte abgezogen wurden, ist wieder geändert worden, weil diese Bestimmung zu nicht vertretbaren Ungerechtigkeiten führen kann. Das einzelne Spiel wird wieder 0:3 bzw. 0:5 (Halle, 2x30 Min) gewertet. Der ZA soll weitere Maßnahmen gemäß § 13 SGO (z.B. Punktabzüge) treffen.
(§ 20 Ab.10)

 

§ 31     Pflichten des Heimvereines

Die allgemeine Unterrichtungspflicht des Heimvereins über Ort und Anstoßzeit entfällt, wenn diese Angaben dem veröffentlichten Spielplan zu entnehmen sind. Diese Pflicht bleibt natürlich bei Spielverlegungen bestehen. Bundesligavereine sind in Zukunft verpflichtet, vor jedem Meisterschaftsspiel mit den Schiedsrichtern Verbindung aufzunehmen, um mit ihnen z.B. An-/Abreise oder Übernachtung abzusprechen.
(§31 Abs. 6)

 

§ 32     Pflichten der Mannschaften

Ab sofort sind nicht nur bei Bundesligaspielen, sondern auch bei Spielen der Verbandswettbewerbe und um Deutsche Meisterschaften (der Jugend) bis zu 3 Betreuer im Spielberichtsbogen einzutragen. (§ 32 Abs. 1)

 

§ 39     Bundesligen der Herren

§ 42     Bundesligen der Damen

Ab sofort müssen bei allen Bundesligaspielen der Damen und Herren mind. 4 „Ballkinder“ eingesetzt werden. (§ 39 Abs. 7 und § 42 Abs. 5)

 

Anhang 6

Richtlinien für die Feldhockeysaison 2008/2009 der 1. Bundesliga Herren (Feld)

 

Im zweiten Jahr des Pilotversuchs der 1. Bundesliga Herren werden nach den Play-off-Spielen der Viertelfinalrunde die bisherigen Rundenspiele der Meisterschaftsrunde und der Hoffnungsrunde durch Play-off-Spiele der Halbfinalrunde an zwei Wochenenden vergleichbar der Viertelfinalrunde ersetzt. Heimrecht im ersten Spiel hat jeweils die niedriger platzierte Mannschaft der Vorrunde (Ligaphase). Zur Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft reisen dann nur noch 6 statt bisher 8 Mannschaften an. In zwei Entscheidungsspielen am Samstag werden dort der 3. Platz der Meisterschaftsrunde sowie der Sieger der Hoffnungsrunde ausgespielt. Beide spielen dann am Sonntag um den dritten Platz der DM (zugleich Teilnahme an der EHL). Das Endspiel um die DM tragen die beiden Sieger der Play-off-Spiele der Halbfinalrunde aus.

Durch diese Änderung gibt es eine sinnvolle Fortsetzung der Play-off- Spiele der Viertelfinalrunde auch in der Halbfinalrunde sowie eine Endrunde mit nur noch Entscheidungsspielen.

Vorrunde (Ligaphase), Viertelfinalrunde und Abstiegsrunde bleiben unverändert.

Das bisherige 7m-Schießen bei Unentschieden nach 2 x 35 Minuten wird durch ein Penalty Shoot-Out ersetzt.

Bei allen Spielen muss ein Zeitnehmer mitwirken, auch wenn ausnahmsweise keine fest installierte Uhr vorhanden oder nicht betriebsbereit ist.

 

Anhang 7

Richtlinien für die Feldhockeysaison 2008/2009 der 1. und 2.Bundesliga Damen (Feld) sowie 2.Bundesliga Herren (Feld)

 

Auch in den übrigen Bundesligen wird die Spielwertung der Spiele der 1. Bundesliga Herren übernommen, einschließlich der Durchführung eines Penalty Shoot-Out , wenn das Spiel nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) noch nicht entschieden ist. Das Penalty Shoot-Out ersetzt auch bei den Entscheidungsspielen der Endrunde der Deutschen Meisterschaften der Damen das bisherige 7m-Schießen, wenn die Spiele nach Verlängerung noch nicht entschieden sind.

Bei den hier genannten Spielen muss ein Zeitnehmer nur dann gestellt werden, wenn eine fest installierte Uhr vorhanden und betriebsbereit ist und auch genutzt werden soll. Im Zweifelsfall entscheiden die Schiedsrichter.

 

Anhang 8

Richtlinien für die Durchführung des Penalty Shoot-Out in der Feldhockeysaison 2008/2009 der Bundesligen Herren und Damen (Feld)

 

Anders als bei Spielen der EHL, bei denen nur 3 Spieler je Mannschaft als Angreifer zum Einsatz ausgewählt werden, sind es hier 6 Spieler je Mannschaft. Vor Beginn des Penalty Shoot-Out müssen die Mannschaftsführer den Schiedsrichtern je 6 Spieler als Angreifer benennen und angeben, in welcher Reihenfolge sie zum Einsatz kommen sollen. Zusätzlich ist ein verteidigender Spieler zu benennen, der aber auch als Angreifer fungieren darf. Benannt werden dürfen keine Spieler, die des Feldes verwiesen sind und deren Strafzeit noch nicht beendet ist. In einem ersten Durchgang kommen die an Nummer 1 bis 3 benannten Spieler zum Einsatz und zwar abwechselnd von jeder Mannschaft. Führt eine Mannschaft nach diesem ersten Durchgang, ist sie Sieger des Spiels. Führt sie bereits vorher uneinholbar, können die Schiedsrichter das Spiel abbrechen. Ist das Spiel nach dem ersten Durchgang noch nicht entscheiden, kommen in einem zweiten Durchgang die an Nummer 4 bis 6 benannten Spieler zum Einsatz und führen nacheinander paarweise so lange einen Penalty aus, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt hat. Den zweiten Durchgang beginnt die Mannschaft, die den ersten Durchgang nicht begonnen hat. Ist das Spiel auch nach dem zweiten Durchgang noch nicht entschieden, wird das Penalty Shoot-Out paarweise fortgesetzt, wobei die Reihenfolge der Spieler geändert werden kann. Es müssen dann aber erst alle 6 Spieler einen Penalty ausgeführt haben, ehe ein Spieler erneut antreten darf. Das Penalty Shoot-Out wird so lange fortgesetzt, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt hat und damit Sieger des Spiels ist.

Ein verteidigender Spieler, z,B. ein voll ausgerüsteter Torwart, darf auch als Angreifer eingesetzt werden. Trägt ein verteidigender Spieler Schutzausrüstung, darf er dann aber nur Kopfschutz und Handschuhe ablegen, so dass der Einsatz als Angreifer wohl kaum in Frage kommt. Ein verteidigender Spieler muss zumindest einen sicheren Kopfschutz gemäß Regel 4.4. b) tragen. Verletzt sich ein verteidigender oder angreifender Spieler bei der Ausführung des Penalty , darf er gegen einen Spieler ausgewechselt werden, der bisher nicht zu den benannten Spielern gehörte. Wird ein Angreifer des Feldes verwiesen, darf er nicht ausgewechselt werden. Ist er im weiteren Wettbewerb an der Reihe, gilt sein Penalty als verschossen. Wird ein verteidigender Spieler des Feldes verwiesen, darf er aus den benannten Angreifern ersetzt werden. Dieser Spieler darf weiter als Angreifer fungieren.

 

Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender


 DHB - Sport • Mitteilungen 2008
» Nr. 49 20.11.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 03.11.2008
» Nr. 48 20.11.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 01.11.2008
» Nr. 47 29.10.2008 Änderungen der SPO DHB ab 19.09. und 01.11.2008
» Nr. 46 15.09.2008 Einladung zur Bundesligavertreterversammlung (BLVV)
» Nr. 45 10.09.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 01.07.2008
» Nr. 44 15.08.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 09.08.2008
» Nr. 43 15.08.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 22.07.2008
» Nr. 42 15.08.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 22.07.2008
» Nr. 41 31.07.2008 Erläuterung der wichtigsten Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008
» Nr. 40 30.07.2008 Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008
» Nr. 39 11.07.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 01.07.2008
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