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Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 40 vom 30.7.2008

Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat die folgenden Änderungen der Spielordnung beschlossen, die vom Präsidium des DHB bestätigt wurden und für die Feldhockeysaison ab 01.08.2008 gelten. Zusätzlich ergeben sich daraus einige redaktionelle Änderungen bestehender Bestimmungen, die an entsprechender Stelle eingearbeitet wurden.

 

In § 3 werden Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 wie folgt geändert:

 

§ 3 Zuständigkeiten, Ausschüsse und Kommissionen des DHB

(2) Für die Durchführung der in Absatz 1 genannten Spiele ist bei den Erwachsenenaltersklassen der Vizepräsident Sport und bei den Jugendaltersklassen der Vizepräsident Jugend zuständig, soweit diese Spielordnung nicht etwas anderes bestimmt. Dazu stehen ihnen bei den Erwachsenenaltersklassen die Staffelleiter der Bundesligen, ein vom Schiedsrichterwart zu benennendes Mitglied der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR), der Terminkoordinator sowie bis zu drei weitere vom Vizepräsident Sport zu benennende Mitglieder, bei den Jugendaltersklassen der Jugendausschuss, als Zuständiger Ausschuss (ZA) zur Verfügung. Für die Spiele .......

 

(6)   ... Bestimmungen dieser Spielordnung zugewiesen sind: §23 Abs. 4 Satz 2,..,
§32 Abs. 2;  § 33 Abs. 1 Satz 2; ...

 

In § 4 werden Abs. 4 Buchst. g und Abs. 5 Buchst, h wie folgt geändert:

 

§ 4            Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände

 

(4)

   g) ...“Ballkinder“ eingesetzt werden (Abweichung von § 39 Abs. 7),

 

(5)

   h) dass ein Verein, der mit einer Mannschaft in einer Bundesliga spielt, in einer dieser Bundesliga untergeordneten Regionalliga / 1. Regionalliga mit einer zweiten Mannschaft spielen darf, wobei diese zweite Mannschaft jedoch nicht in eine Bundesliga aufsteigen darf, auch dann nicht, wenn die erste Mannschaft des Vereins aus dieser Bundesliga absteigt. (Abweichung von § 18 Abs. 4 bis 6 ),

 

In § 20 werden Abs. 5 Buchst. a und Abs. 10 wie folgt geändert:

§ 20            Spielberechtigung

 

(5)

   a).... entsprechend. Für die Spiele einer Bundesliga, einschließlich aller den Gruppenspielen folgenden Entscheidungsspiele, ist ein Spieler, der einer Altersklasse der Erwachsenen oder der Altersklasse der Juniorinnen und Junioren angehört, nach dem 1. April für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er seit dem 1. Januar dieses Jahres nicht an einem Meisterschaftsspiel im Feldhockey eines anderen Vereines oder Verbandes, ausgenommen sind Spiele der Nationalmannschaften und Spiele im Rahmen von Wettbewerben kontinentaler Verbände der FIH, teilgenommen hat. Wechselt ein Spieler in der laufenden Feldhockeysaison nach dem letzten Meisterschaftsspiel, das der Verein, für den er spielberechtigt war, vor dem 1.November ausgetragen hat, zu einem anderen Verein, ist er ab 1.April des Folgejahres nur dann für einen Verein in der Bundesliga spielberechtigt, wenn er in der laufenden Feldhockeysaison vor dem 1.November des Vorjahres für einen Verein im Bereich des DHB oder eines seiner Landeshockeyverbände spielberechtigt war.

 

(10) Setzt eine Mannschaft in einem Meisterschaftsspiel einen Spieler ein, der gemäß Absatz 1 bis 9 nicht spielberechtigt ist, wird es mit 0 : 3 Toren, bei Hallenhockeyspielen mit einer Spieldauer von 2 x 30 Minuten mit 0 : 5 Toren, für diese Mannschaft als verloren und für die andere Mannschaft als gewonnen gewertet. Hat die andere Mannschaft das Spiel mit derselben oder einer höheren Tordifferenz gewonnen, wird das erzielte Ergebnis gewertet. Darüber hinaus soll der ZA Maßnahmen gemäß § 13 SGO treffen.

 

In § 23 wird Abs. 1 wie folgt geändert:

§ 23            Spielsperren – Unsportliches Verhalten

 

(1)   ... dieser Mannschaft gesperrt (siehe auch Erläuterung zu § 23 Abs. 1)

 

In § 25 werden Abs. 2 und Abs. 6 wie folgt geändert:

§ 25            Spielausfall – Spielabbruch- Nichtantreten von Mannschaften

 

(2) Bricht eine Mannschaft schuldhaft oder brechen die Schiedsrichter oder der Turnierleiter aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines ein Meisterschaftsspiel ab, wird es mit 0:3 Toren, bei Hallenhockeyspielen mit einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten mit 0:5 Toren für die Mannschaft als verloren und für die andere Mannschaft als gewonnen gewertet; führte ....

 

(6) Der ZA entscheidet, ob eine oder beide Mannschaften oder ihre Vereine ein Verschulden im Sinne von Absatz 1 bis 3 trifft. Bei Meisterschaftsturnieren entscheidet hierüber, im Falle des Absatzes 3 Satz 1   außerdem über die Wertung des Spiels, der Turnierausschuss; seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Der ZA entscheidet auch über Wertungen und Maßnahmen gemäß § 13 SGO, wenn ein Turnier durch den Turnierleiter abgebrochen wurde

 

In § 31 werden Abs. 5 und Abs. 6 wie folgt geändert:

§ 31            Pflichten des Heimvereines

 

(5) Der Heimverein, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten und bei Meisterschaftsturnieren derAusrichter, ist verpflichtet, Spieler, Trainer und Betreuer sowie die Schiedsrichter vor Angriffen durch Zuschauer, die in erheblicher Weise gegen den sportlichen Anstand verstoßen, zu schützen und solche Zuschauer auf Verlangen der Schiedsrichter sowie bei Meisterschaftsturnieren auf Verlangen des Turnierleiters vom Platzgelände oder aus der Halle zu verweisen. Kommt der Verein dem Verlangen nicht nach, können die Schiedsrichter das Spiel, bei Meisterschaftsturnieren kann der Turnierleiter das Spiel oder das Turnier abbrechen; in diesen Fällen gilt § 25 Abs. 2 und 6 entsprechend.

 

(6) Der Heimverein muss rechtzeitig vor einem Meisterschaftsspiel die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und gegebenenfalls die Zeitnehmer über den Ort und den festgesetzten Spielbeginn unterrichten. Diese Pflicht gilt als erfüllt hinsichtlich der Angaben, die aus dem veröffentlichten Spielplan hervorgehen. Bei der Verlegung eines Meisterschaftsspiels gilt Satz 1 entsprechend. Bei Spielen einer Bundesliga muss der Heimverein spätestens 14 Tage vor einem Meisterschaftsspiel mit den angesetzten Schiedsrichtern Kontakt aufnehmen, um notwendige Absprachen (An- und Abreise, Übernachtung usw.) zu treffen. Erfolgt die Ansetzung der Schiedsrichter später als 14 Tage vor dem festgesetzten Spieltermin, hat die Kontaktaufnahme unverzüglich zu erfolgen.

 

In § 32 wird Abs. 1 wie folgt geändert:

§ 32            Pflichten der Mannschaften

 

(1)   .... eingetragen werden. Bei Spielen um Deutsche Meisterschaften sowie bei Spielen der Verbandswettbewerbe und der Bundesligen muss jede Mannschaft zusätzlich die Familiennamen von höchstens drei Betreuern eintragen. Der Name des ....

 

In § 35 Abs. 4 wird Buchst. r wie folgt geändert:

§ 35            Pflichten der Schiedsrichter

 

(4) 

r)     ob bei Spielen der Bundesligen im Feldhockey weniger als vier „Ballkinder“ eingesetzt wurden,

 

 

Unter D. Bundesligen wird die Anmerkung wie folgt geändert:

D. Bundesligen

Anmerkung

 

Die 1. Bundesliga Herren setzt in der Feldhockeysaison 2008 / 2009 den im Vorjahr begonnenen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele und zur Ermittlung des Deutschen Meisters im Feldhockey fort. Die dafür erforderlichen von den §§ 11, 12, 20, 24, 37, 39, 40 und 46 abweichenden Regelungen werden in Anhang 6 zur SPO DHB dargestellt. Die übrigen Bundesligen führen in der Feldhockeysaison 2008/2009 ebenfalls einen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele durch. Die dafür erforderlichen von den §§ 24 und 37 abweichenden Regelungen werden in Anhang 7 zur SPO DHB dargestellt. Die Durchführungsbestimmungen für das bei beiden Pilotversuchen angewandte Pernalty Shoot-Out sind in Anhang 8 zur SPO DHB aufgeführt.

 

 

In § 39 werden Abs. 7 und 8 getauscht; Abs. 7 neu wird wie folgt geändert:

§ 39            Bundesligen der Herren

 

(7)   Der Heimverein, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten der Ausrichter, muss im Feldhockey bei Spielen der Bundesligen einschließlich der hiermit verbundenen Entscheidungsspiele mindestens vier „Ballkinder“ einsetzen.

 

Der bisherige Abs. 7 wird Abs. 8. 

 

In § 50 Abs. 1 Buchst. b wird Nr. 3 wie folgt geändert:

§ 50     Strafen - Verfahrenskosten

 

3. unterlassene Kontaktaufnahme oder nicht rechtzeitige Unterrichtung der Schiedsrichter

(§ 31 Abs. 6)

 

 

Anhang 6 wird wie folgt geändert:

Anhang 6 (zu § 11, §12, § 20 Abs. 5, § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1, 3 bis 5, § 39 Abs. 2, § 40 Abs. 1 und § 46 Abs. 1 SPO DHB)

 

Richtlinien für die Feldhockeysaison 2008/2009 der 1. Bundesliga Herren (Feld)

 

A. Durchführung der Meisterschaftsspiele

 

Vorrunde (Ligaphase) (Abweichung von § 39 Abs. 2)

(1) Die 1. Bundesliga Herren (Feld) besteht aus einer Gruppe, der 12 Mannschaften angehören. Die Meisterschaftsspiele der Vorrunde werden in einer einfachen Runde jeder gegen jeden ohne Rückspiel ausgetragen (Gruppenspiele).

 

Viertelfinalrunde (Play-off-Spiele)       (Abweichung von § 46 Abs. 1)

(2) Die Mannschaften, die nach Abschluss der Gruppenspiele der Vorrunde gemäß Nummer 1 die Plätze eins bis acht belegen, ermitteln in Play-off-Spielen „Best of Three“ an zwei Wochenenden die Teilnehmer an den Halbfinalspielen der Meisterschaftsrunde und der Hoffnungsrunde. Die Mannschaft, die jeweils zwei Spiele gewinnt, ist Gesamtsieger dieser Spielpaarung und ist teilnahmeberechtigt an den Halbfinalspielen der Meisterschaftsrunde. Die jeweils unterlegene Mannschaft ist teilnahmeberechtigt an den Halbfinalspielen der Hoffnungsrunde.

 

(3)        Die Paarungen der Viertelfinalspiele werden wie folgt angesetzt:

 

Spiel  1:                     8. der Vorrunde – 1. der Vorrunde
Spiel  2:                     7. der Vorrunde – 2. der Vorrunde
Spiel  3:                     6. der Vorrunde – 3. der Vorrunde
Spiel  4:                     5. der Vorrunde – 4. der Vorrunde

 

(4) Die jeweils erstgenannte Mannschaft hat im ersten Spiel Heimrecht; die jeweils zweitgenannte Mannschaft hat im zweiten Spiel und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.

Das jeweils erste Spiel wird an einem Wochenende (Samstag oder Sonntag) ausgetragen. Das zweite Spiel wird an einem weiteren Wochenende am Samstag und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag ausgetragen.

 

Halbfinalrunde (Play-off-Spiele)       (Abweichung von § 46 Abs. 1)

Meisterschaftsrunde

(5) Die Sieger der Viertelfinalspiele ermitteln in Play-off-Spielen „Best of Three“ der Meisterschaftsrunde an zwei Wochenenden die Teilnehmer am Endspiel um die Deutsche Meisterschaft sowie die Teilnehmer am Spiel um den dritten Platz der Meisterschaftsrunde. Die Mannschaft, die jeweils zwei Spiele gewinnt, ist Gesamtsieger dieser Spielpaarung und ist teilnahmeberechtigt am Endspiel um die Deutsche Meisterschaft. Die jeweils unterlegene Mannschaft ist teilnahmeberechtigt am Spiel um den dritten Platz der Meisterschaftsrunde.

 

(6) Die Paarungen der Halbfinalspiele der Meisterschaftsrunde werden wie folgt angesetzt:        

 

Spiel  5:                     Sieger Spiel 4 – Sieger Spiel 1
Spiel  6:                     Sieger Spiel 3 – Sieger Spiel 2

 

(7) Im ersten Spiel hat die jeweils niedriger platzierte Mannschaft der Vorrunde (Ligaphase)

Heimrecht. Die gegnerische Mannschaft hat im zweiten Spiel und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.

Das jeweils erste Spiel wird an einem Wochenende (Samstag oder Sonntag) ausgetragen. Das zweite Spiel wird an einem weiteren Wochenende am Samstag und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag ausgetragen.

 

Hoffnungsrunde

(8) Die Verlierer der Viertelfinalspiele ermitteln in Play-off-Spielen „Best of Three“ der Hoffnungsrunde an zwei Wochenenden die Teilnehmer am Endspiel der Hoffnungsrunde. Die Mannschaft, die jeweils zwei Spiele gewinnt, ist Gesamtsieger dieser Spielpaarung und ist teilnahmeberechtigt am Endspiel der Hoffnungsrunde.

 

(9) Die Paarungen der Halbfinalspiele der Hoffnungsrunde werden wie folgt angesetzt: 

 

Spiel  7:                     Verlierer Spiel 1 – Verlierer Spiel 4
Spiel  8:                     Verlierer Spiel 2 – Verlierer Spiel 3

 

Im ersten Spiel hat die jeweils niedriger platzierte Mannschaft der Vorrunde (Ligaphase) Heimrecht. Die gegnerische Mannschaft hat im zweiten Spiel und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.

Das jeweils erste Spiel wird an einem Wochenende (Samstag oder Sonntag) ausgetragen. Das zweite Spiel wird an einem weiteren Wochenende am Samstag und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag ausgetragen.

 

Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft (Abweichung von § 46 Abs. 1)

(10) Die Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft wird unter Beteiligung der vier Teilnehmer an der Meisterschaftsrunde und der beiden Sieger der Halbfinalspiele der Hoffungsrunde an einem Wochenende (Samstag, Sonntag) und an einem Ort ausgetragen.

Dabei werden am Samstag folgende Spiele ausgetragen:

 

Spiel  9:                      Verlierer Spiel 5 - Verlierer Spiel 6 (Spiel um den dritten                                                                                       Platz der Meisterschaftsrunde)
Spiel 10:                     Sieger Spiel 7     - Sieger Spiel 8 (Endspiel der 
                                                                                      Hoffnungsrunde)

 

Am Sonntag tragen die Sieger der Spiele 9 und 10 das Spiel um Platz 3 der Deutschen Meisterschaft im Feldhockey und die Sieger der Spiele 5 und 6 das Endspiel um die Deutsche Meisterschaft im Feldhockey aus. Der Sieger des Endspiels ist Deutscher Meister, der Verlierer Deutscher Vizemeister. Meister, Vizemeister und Drittplatzierter sind für die Teilnahme am Wettbewerb Euro Hockey League qualifiziert.

 

Abstiegsrunde (Abweichung von § 40 Abs. 1)

(11) Die Mannschaften, die nach Abschluss der Gruppenspiele der Vorrunde gemäß Nummer 1 die Plätze neun bis zwölf belegen, ermitteln in einer Doppelrunde (Gruppenspiele) jeder gegen jeden in Hin- und Rückspielen zwei Mannschaften, die aus der 1. Bundesliga absteigen. Die in den Spielen der Vorrunde erzielten Ergebnisse werden nicht übernommen.

Die Mannschaften, die nach Abschluss der Gruppenspiele in der Abstiegsrunde den vorletzten und den letzten Platz belegen, steigen in die Gruppe der 2. Bundesliga Herren (Feld) ab, der ihr Verein regional angehört.

 

B. Spielwertung (Abweichung von § 24 )

 

(12) Bei den Gruppenspielen gemäß Nummer 1 und 11 werden das nach der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) gewonnene Spiel mit drei Punkten für die siegreiche und das verlorene Spiel mit null Punkten für die unterlegene Mannschaft gewertet. Das nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschiedene Spiel wird durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden. Die Mannschaft, die danach als Sieger feststeht, erhält zwei Punkte, der Verlierer einen Punkt.
(Abweichung von § 24 Abs. 1)

 

(13) Sind nach Abschluss der Gruppenspiele Mannschaften punktgleich, wird über die Platzierung nach § 24 Abs. 2 entschieden, wobei nur die Tore zählen, die während der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) erzielt wurden.
(Abweichung von § 24 Abs. 2 Satz 2)

 

(14) Endet ein „Play-off-Spiel“ der Viertelfinalrunde und der Halbfinalrunde nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschieden, wird es durch  Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden.
(Abweichung von § 24 Abs. 3)

 

(15) Enden die vier Spiele der Endrunde der Deutschen Meisterschaft im Feldhockey nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden.
(Abweichung von § 24 Abs. 5)

 

C. Gewinn- und Kostenverteilung (Abweichung von § 11 )

 

(16) Die Schiedsrichter- und die Schiedsrichterbeobachterkosten aller Spiele – ausgenommen die vier Spiele der Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft gemäß Nummer 10 – werden auf alle Mannschaften entsprechend der Anzahl ihrer Spiele umgelegt. Für die Abrechnung gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 entsprechend.
(Abweichung von § 11 Abs. 2 Satz 1)

 

(17) Bei allen Gruppenspielen, denen kein Rückspiel folgt, werden die Fahrtkosten aller Mannschaften zu gleichen Teilen umgelegt und abgerechnet. Dies gilt für die Vorrunde gemäß Nummer 1 mit 12 Mannschaften. Die Einnahmen verbleiben dem Heimverein. Für die Abrechnung gelten § 11 Abs. 2 Satz 2 und § 12 Abs. 2 Buchst. h entsprechend.
(Abweichung von § 11 Abs. 3 Satz 1)

 

(18) Bei einem erforderlich werdenden dritten Spiel der Viertelfinalrunde und der Halbfinalrunde (Play-off-Spiele) werden die Einnahmen unter den beiden teilnehmenden Mannschaften zu gleichen Teilen aufgeteilt. § 12 Abs. 1 gilt entsprechend.
(Abweichung von § 11 Abs. 3 Satz 1)

 

(19) Für den Abrechungsmodus der vier Spiele der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft gilt § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 entsprechend.

 

D. Spielberechtigung (Abweichung von § 20 Abs. 5 Buchstabe a)

 

(20) Ein Spieler ist für Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2008 /2009, die nach dem 1. April 2009 ausgetragen werden, für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Meisterschaftsspiele dieses Vereins in der Feldhockeysaison 2008 / 2009, die bis zum 31.10.2008 ausgetragen worden sind,  spielberechtigt war. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1.April 2008 noch für die Altersklasse der Jugend A (U18) spielberechtigt sind

 

E. Zeitnahme (Abweichung von § 37 Abs. 1)

(21) Bei Meisterschaftsspielen der 1.Bundesliga Herren (Feld) muss ein Zeitnehmer mitwirken, der vom Heimverein zu stellen ist. Der Gastverein kann einen zweiten gleichberechtigten Zeitnehmer stellen. § 37 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.



 

Anhang 7 wird neu eingefügt:

Anhang 7 (zu § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1 SPO DHB)

 

Richtlinien für die Feldhockeysaison 2008/2009 der 1. und 2.Bundesliga Damen (Feld) sowie 2.Bundesliga Herren (Feld)

                    

A. Durchführung der Meisterschaftsspiele

 

Gruppenspiele

(1) Für die Durchführung der Gruppenspiele der genannten Bundesligen (Feld) gelten die Bestimmungen §§ 39 bis 44 entsprechend.

 

Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey 

(2) Für die Durchführung der Spiele der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey gilt § 47 Abs. 1 entsprechend.

 

B. Spielwertung (Abweichung von § 24 )

 

(3) Bei den Gruppenspielen gemäß Nummer 1 werden das nach der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) gewonnene Spiel mit drei Punkten für die siegreiche und das verlorene Spiel mit null Punkten für die unterlegene Mannschaft gewertet. Das nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschiedene Spiel wird durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden. Die Mannschaft, die danach als Sieger feststeht, erhält zwei Punkte, der Verlierer einen Punkt.
(Abweichung von § 24 Abs. 1)

 

(4) Sind nach Abschluss der Gruppenspiele Mannschaften punktgleich, wird über die Platzierung nach § 24 Abs. 2 entschieden, wobei nur die Tore zählen, die während der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) erzielt wurden.
(Abweichung von § 24 Abs. 2 Satz 2)

 

(5) Enden die Halbfinalspiele oder das Endspiel der Deutschen Meisterschaft der Damen im Feldhockey nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden.
(Abweichung von § 24 Abs. 5)

 

C. Zeitnahme (Abweichung von § 37 Abs. 1)

 

(6) Bei Meisterschaftsspielen der 1.und 2.Bundesliga Damen (Feld) und 2. Bundesliga Herren (Feld) muss ein Zeitnehmer mitwirken, der vom Heimverein zu stellen ist, wenn eine fest installierte Uhr vorhanden ist, die von dem Zeitnehmer gesteuert werden kann. Der Gastverein kann einen zweiten gleichberechtigten Zeitnehmer   stellen.

 

 

Anhang 8 wird neu eingefügt:

Anhang 8 (zu § 24 Abs. 5 SPO DHB)

 

Richtlinien für die Durchführung des Penalty Shoot-Out in der Feldhockeysaison 2008/2009 der Bundesligen Herren und Damen (Feld)

 

Endet in den Bundesligen der Feldhockeysaison 2008/2009 ein Meisterschaftsspiel nach regulärer Spieldauer (2 x 35 Minuten) oder nach einer erforderlichenfalls durchgeführten Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 unentschieden, so wird es gemäß Anhang 6 und 7 durch Penalty Shoot-Out entschieden. Hierfür gilt Folgendes:

 

(1) Für das Penalty Shoot-Out müssen die Mannschaftsführer den Schiedsrichtern von ihren im Spielberichtsbogen eingetragenen Spielern sechs Spieler als angreifende Spieler (Angreifer) sowie einen Spieler als verteidigenden Spieler (auch Torwart) benennen, der jedoch auch als Angreifer fungieren darf. Trägt ein verteidigender Spieler Schutzausrüstung, darf er als Angreifer lediglich seinen Kopfschutz und seine Handschuhe ablegen. Ein verteidigender Spieler muss zumindest einen sicheren Kopfschutz tragen. Ein auf Dauer (rote Karte), durch eine gelb-rote Karte oder auf Zeit vom Spiel ausgeschlossener Spieler, dessen Strafzeit bei Spielende noch nicht abgelaufen ist, darf nicht benannt werden.

 

(2) Die Mannschaftsführer müssen den Schiedsrichtern vor Beginn des Penalty Shoot-Out mitteilen, in welcher Reihenfolge die sechs als Angreifer benannten Spieler ihrer Mannschaft antreten.

 

(3) Die Schiedsrichter legen fest, auf welches Tor     das Penalty Shoot-Out durchgeführt wird, und losen mit den Mannschaftsführern den Beginn des Penalty Shoot-Out aus. Der Gewinner der Auslosung bestimmt, welche Mannschaft das Penalty Shoot-Out beginnt.

 

(4) Im ersten Durchgang führen die jeweils an Nummer 1 bis 3 als Angreifer benannten Spieler je einen Penalty aus, und zwar abwechselnd von jeder Mannschaft. Führt eine Mannschaft im ersten Durchgang uneinholbar, können die Schiedsrichter das Penalty-Shoot-Out beenden. Die führende Mannschaft ist Sieger.

 

(5) Bei unentschiedenem Ausgang des ersten Durchganges muss das Penalty Shoot-Out mit einem zweiten Durchgang fortgesetzt werden, wobei die Mannschaft beginnt, die den ersten Durchgang nicht begonnen hat. Die an Nummer 4 bis 6 als Angreifer benannten Spieler führen nacheinander und abwechselnd von jeder Mannschaft so lange einen Penalty aus, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt. Die Mannschaft, die das Tor erzielt hat, ist Sieger.

 

(6) Bei unentschiedenem Ausgang des zweiten Durchgangs muss das Penalty Shoot-Out fortgesetzt werden, wobei weiterhin die Mannschaft beginnt, die den ersten Durchgang nicht begonnen hat. Es steht den Mannschaften frei, welcher der als Angreifer benannten Spieler jeweils antritt, wobei jedoch alle diese Spieler einen Penalty ausgeführt haben müssen, bevor ein Spieler erneut antritt. Die Spieler führen nacheinander und abwechselnd von jeder Mannschaft so lange einen Penalty aus, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt. Die Mannschaft, die das Tor erzielt hat, ist Sieger. 

 

(7) Der Austausch eines für das Penalty Shoot-Out benannten verteidigenden Spielers ist zulässig, wenn dieser bei der Durchführung des Penalty Shoot-Out verletzt wird. Der Mannschaftsführer kann dann aus seiner Mannschaft einen Ersatz benennen; diesem ist es gestattet, unverzüglich Schutzausrüstung anzulegen. Gleiches gilt, wenn der benannte Ersatz bei der Durchführung des Penalty Shoot-Out verletzt wird. Wird der verteidigende Spieler während des Penalty Shoot-Out vom Spiel ausgeschlossen, kann der Mannschaftsführer aus den sechs als Angreifer benannten Spielern einen Ersatz benennen, der weiterhin als Angreifer fungieren darf. Bei seinem Einsatz als verteidigender Spieler muss er einen sicheren Kopfschutz tragen; es ist ihm gestattet, unverzüglich zusätzliche Schutzausrüstung anzulegen; Satz 3 gilt entsprechend.

§ 27 Abs. 4 bleibt unberührt.

 

(8) Der Austausch eines für das Penalty Shoot-Out als Angreifer benannten Spielers durch einen noch nicht benannten Spieler ist zulässig, wenn dieser bei der Durchführung des Penalty Shoot-Out verletzt wird. Wird ein als Angreifer benannter Spieler während des Penalty Shoot-Out vom Spiel ausgeschlossen, ist sein Austausch nicht zulässig. Tritt ein als Angreifer benannter Spieler zu einem Penalty nicht an, den er ausführen muss, gilt dieser Penalty als verschossen. Gleiches gilt, wenn ein ausgeschlossener Spieler nicht mehr antreten darf.


 

Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender


 DHB - Sport • Mitteilungen 2008
» Nr. 49 20.11.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 03.11.2008
» Nr. 48 20.11.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 01.11.2008
» Nr. 47 29.10.2008 Änderungen der SPO DHB ab 19.09. und 01.11.2008
» Nr. 46 15.09.2008 Einladung zur Bundesligavertreterversammlung (BLVV)
» Nr. 45 10.09.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 01.07.2008
» Nr. 44 15.08.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 09.08.2008
» Nr. 43 15.08.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 22.07.2008
» Nr. 42 15.08.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 22.07.2008
» Nr. 41 31.07.2008 Erläuterung der wichtigsten Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008
» Nr. 40 30.07.2008 Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008
» Nr. 39 11.07.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 01.07.2008
» Nr. 38 10.06.2008 66. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Herren
» Nr. 37 01.05.2008 Endrunde 63. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Damen
» Nr. 36 13.04.2008 Bundesoberschiedsgericht entscheidet zugunsten von Hannover 78
» Nr. 35 26.03.2008 Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 07.03.2008
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» Nr. 32 04.02.2008 Endrunde 47. Hallenhockey-Meisterschaften der Damen/Herren 2008 "Berenberg Final Four"
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