DHB

Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 49 vom 20.11.2008

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 03.11.2008

Öffentliche Verwarnung der Sportlerin Eileen Hoffmann

Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 03.11.2008 die Sportlerin Eileen Hoffmann wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziffer 3a und 3b der Missed Test Policy (abzurufen unter www.nada-bonn.de) öffentlich verwarnt.

gez. Heike Lätzsch
Anti-Doping-Beauftragte


DHB - Sport • Nr. 48 vom 20.11.2008

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 01.11.2008

Öffentliche Verwarnung der Sportlerinnen Viktoria Krüger und Lena Arnold

Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 01.11.2008 die Sportlerinnen Viktoria Krüger und Lena Arnold wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziffer 3a und 3c der Missed Test Policy (abzurufen unter www.nada-bonn.de) öffentlich verwarnt.

gez. Heike Lätzsch
Anti-Doping-Beauftragte


DHB - Sport • Nr. 47 vom 29.10.2008

Änderungen der SPO DHB ab 19.09. und 01.11.2008

 

Änderungen der SPO DHB ab 19.09.2008 zum Thema "Auszeit"

Gemäß Beschluss von Präsidium und Vorstand, veröffentlicht als Offizielle Mitteilung DHB-Vorstand Nr. 41 vom 19.9.2008, wurde die SPO DHB in Bezug auf die Regel zur Auszeit ergänzt.

 
In § 4 wird folgender Absatz 7 angefügt:
 
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(7) Die Verbände können für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich abweichend von den Regeln für Feld- und Hallenhockey Bestimmungen darüber erlassen, ob und in welchen Spielklassen sie die in § 5.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey als DHB-Zusatz aufgeführten Auszeiten nicht übernehmen.
 

Änderungen der SPO DHB ab 01.11.2008 zum Thema "Bankstrafe"

Gemäß Beschluss von Präsidium und Vorstand, eingegangen am 27.10.2008, dass eine uneingeschränkte Einführung der „Bankstrafe“ (persönliche Strafe gegen Betreuer, die namentlich im Spielbericht eingetragen sind und zulässigerweise auf der Mannschaftsbank sitzen dürfen) nicht gewünscht und KSR und SOA empfohlen wird, eine Regelung zu finden, bei der die „Bankstrafe“ nur in „qualifiziert“ geleiteten Spielen Anwendung findet, wird im Vorgriff auf eine noch folgende Änderung im Text der betroffenen §§ 4, 28 und 32 SPO DHB in Bezug auf die  „Bankstrafe“ in § 14.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey folgende Änderung der SPO DHB dem Sinn nach eingeführt:
 
  1. Die Anwendung der „Bankstrafe“ gegen Betreuer gemäß § 14.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey gilt generell für alle Spielklassen der Damen und Herren ab Oberliga aufwärts.
  2. In den genannten Spielklassen dürfen auf der Mannschaftsbank nur Betreuer (bis zu 3) Platz nehmen, die im Spielberichtsbogen namentlich eingetragen sind..
  3. Die LHV können entscheiden und Bestimmungen darüber erlassen, ob die Anwendung dieser Regel in ihrem örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich auch für andere Spielklassen unterhalb der Oberliga Damen und Herren sowie für Altersklassen der Jugend gelten soll, wenn dort Meisterschaftsspiele von qualifizierten/lizenzierten Schiedsrichtern geleitet werden. In solchem Fall müssen in diesen Klassen die Betreuer (bis zu 3) ebenfalls im Spielberichtsbogen namentlich eingetragen werden, und nur diese dürfen auf der Mannschaftsbank Platz nehmen.
  4. Da die KSR gemäß Offizieller Mitteilung DHB-Schiedsrichter Nr. 27 vom 11.8.2008 angekündigt hat, dass die „Bankstrafe“ ab 01.11.2008 durchgehend in allen Altersklassen des DHB mit weiterführenden Meisterschaften – also ab Mädchen A/ Knaben A und älter – eingeführt werden wird, haben diesbezüglich LHV bereits entsprechende Zusatzbestimmungen erlassen, die nicht immer mit dieser Änderung der SPO DHB übereinstimmen. Um Rechtssicherheit zu Beginn der Hallenhockeysaison zu schaffen, wird den LHV eine Übergangsfrist bis zum 31.12.1008 eingeräumt, ihre bereits erlassenen Zusatzbestimmungen den Bestimmungen der SPO DHB anzupassen. Bis zur Anpassung bleiben diese Zusatzbestimmungen der LHV gültig.

     

Frank Selzer
Spielordnungsausschuss des DHB
Vorsitzender
 
 
 
 
 

DHB - Sport • Nr. 46 vom 15.9.2008

Einladung zur Bundesligavertreterversammlung (BLVV)

Hamburg, den 11.09.2008

Liebe Hockeyfreunde

Auf der letzten BLVV wurde das WE 08./09.11.08 als Termin für die nächste BLVV festgelegt. Als geplanter Ort war Hamburg vorgesehen.
Leider muss aus organisatorischen Gründen die Tagung nun doch wieder in Mönchengladbach stattfinden.

Die Daten:
Termin: 08./09.11.2008
Tagungsort: Warsteiner Hockeypark
Begin: 08.11.2008 um 12:00
Ende: 09.11.2008 um 15:00

Der Versand der Tagesordnung erfolgt per separater Mail nach Fertigstellung. Die TO und die offizielle Einladung erfolgt fristgemäß vor Beginn der Tagung. Gewünschte Tagesordnungspunkte sowie Anträge erbitte ich bis 30.09.2008 in schriftlicher Form an Hella Kämper hellakaemper@aol.com einzureichen.

Hotelbuchung bitte so früh als möglich in Mönchengladbach im Hotel "Holiday Inn" vornehmen. Zu Sonderpreisen wurden dort Zimmer vorreserviert.
 

Holiday Inn Mönchengladbach
Ansprechpartnerin: Karola Brzezina / Reservierungsleiterin
Speicker Straße 49
D-41061 Mönchengladbach
Tel: +49 - (0) 2161 938 802
Fax: +49 -(0) 2161 938 807


Mit sportlichen Grüßen
Bernd Schuckmann
i.V. der BL Vertreter


DHB - Sport • Nr. 45 vom 10.9.2008

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 01.07.2008

Öffentliche Verwarnung gegen den Sportler Maik Günther

Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 01.07.2008 gegen den Sportler Maik Günther wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziffer 3a der Missed Test Policy (abzurufen unter www.nada-bonn.de) eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen.


gez. Heike Lätzsch
Anti-Doping-Beauftragte


DHB - Sport • Nr. 44 vom 15.8.2008

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 09.08.2008

Öffentliche Verwarnung gegen die Sportlerin Lina Geyer

Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 09.08.2008 gegen die Sportlerin Lina Geyer wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziffer 3a und 3c der Missed Test Policy (abzurufen unter www.nada-bonn.de) eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen.

gez. Heike Lätzsch
Anti-Doping-Beauftragte


DHB - Sport • Nr. 43 vom 15.8.2008

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 22.07.2008

Meldepflichtverstoß III. Quartal 2008

Freispruch des Sportlers Carlos Nevado
Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 22.07.2008 den Antrag der Anti-Doping-Beauftragten vom 10.07.2008 gegen den Sportler Carlos Nevado zurückgewiesen und den Sportler vom schuldhaften Verstoß gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziffer 3b der Missed Test Policy (abzurufen unter www.nada-bonn.de) freigesprochen.

gez. Heike Lätzsch
Anti-Doping-Beauftragte


DHB - Sport • Nr. 42 vom 15.8.2008

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 22.07.2008

 

Meldepflichtverstoß II. Quartal 2008

Öffentliche Verwarnung gegen den Sportler Carlos Nevado

 

Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 22.07.2008 gegen den Sportler Carlos Nevado wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziffer 3b der Missed Test Policy (abzurufen unter www.nada-bonn.de) eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen.

 

gez. Heike Lätzsch

Anti-Doping-Beauftragte


DHB - Sport • Nr. 41 vom 31.7.2008

Erläuterung der wichtigsten Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008

 

Der Wortlaut der hier beschriebenen Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008 ist auf der Hompage des DHB unter Mitteilungen Sport Nr. 40 v. 30.07.2008 einzusehen.

Im Sportverlag wird ein neues Spielordnungsheft 2008 erscheinen, welches die Ausgabe 2005 ersetzt. Die aktuelle Spielordnung Stand 01.08.2008 wird in Kürze auf der Homepage des DHB unter Ordnungen einsehbar sein.

 

§ 3       Zuständigkeiten, Ausschüsse und Kommissionen des DHB

Der Zuständige Ausschuss für die Erwachsenenaltersklassen im DHB, der derzeit aus dem Terminkoordinator und den Staffelleitern besteht, kann durch den Vizepräsidenten Sport um bis zu drei Mitglieder erweitert werden. Absicht ist es, dadurch Mitglieder des ZA zu gewinnen, die ohne sonstige Spezialaufgaben allein zuständig sein können für Entscheidungen des ZA gemäß § 3 Abs. 4   (§ 3 Abs. 2)

 

§ 4       Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände

Bisher war es den Regionalverbänden ermöglicht zuzulassen, dass zweite Mannschaften von Bundesligavereinen in der Regionalliga spielen, wenn eine Spielklasse zwischen beiden Mannschaften lag. Diese Einschränkung entfällt in Zukunft, so dass die Regionalverbände auch zulassen können, dass die zweite Mannschaft eines Vereins in die Regionalliga aufsteigt, wenn die erste Mannschaft in der 2. Bundesliga spielt. Allerdings bleibt ein Aufstieg dieser zweiten Mannschaft in die Bundesliga ausgeschlossen, wenn die erste Mannschaft gleichzeitig aus der Bundesliga absteigt. Die zweite Mannschaft müsste in dem Fall stattdessen aus der Regionalliga absteigen. (§ 4 Abs. 5 Buchst. h)

 

§ 20     Spielberechtigung

Bisher konnte sich in der Bundesliga ein Spieler vor dem 01.11. beim zuständigen LHV vorübergehend für den Zeitraum der Hallenhockeysaison abmelden, um im Ausland Feldhockey zu spielen, und behielt damit das Recht, ab 01.04. der Folgejahres wieder in Deutschland in der Bundesliga spielen zu dürfen. Diese Einschränkung auf den Zeitraum der Hallenhockeysaison entfällt ab sofort. Ein Spieler darf ab 01.04. wieder in der Bundesliga spielen, wenn er innerhalb der gleichen Saison im Saisonteil des Vorjahres für alle Spiele seines Vereines vor dem 01.11. spielberechtigt war. Er kann also bereits nach dem letzten Spiel im Herbst oder aber auch erst nach dem 01.11. ins Ausland wechseln und behält damit die Möglichkeit, zum 01.04. einen neuen Pass für einen Verein in Deutschland zu beantragen. Ein Spieler, der im Herbst nicht in Deutschland Hockey spielte, darf wie bisher nur dann ab 01.04. in einem Bundesligaverein spielen, wenn er seit dem 01.01. nicht an Meisterschaftsspielen im Feldhockey teilgenommen hat. Die Besonderheit, dass ein Spieler im Rahmen des Pilotprojekts der 1. Bundesliga Herren ab 01.04. nur für den Verein spielen darf, für den er auch im Herbst spielberechtigt war, ist hiervon nicht berührt. Für alle anderen Bundesligen ist der 01.04. ein normaler Wechseltermin. (§ 20 Abs. 5)

 

Die im Vorjahr eingeführte Bestimmung, nach der einer Mannschaft bei Einsatz eines nicht berechtigten Spielers unter Beibehaltung der erzielten Ergebnisse bis zu 12 Punkte abgezogen wurden, ist wieder geändert worden, weil diese Bestimmung zu nicht vertretbaren Ungerechtigkeiten führen kann. Das einzelne Spiel wird wieder 0:3 bzw. 0:5 (Halle, 2x30 Min) gewertet. Der ZA soll weitere Maßnahmen gemäß § 13 SGO (z.B. Punktabzüge) treffen.
(§ 20 Ab.10)

 

§ 31     Pflichten des Heimvereines

Die allgemeine Unterrichtungspflicht des Heimvereins über Ort und Anstoßzeit entfällt, wenn diese Angaben dem veröffentlichten Spielplan zu entnehmen sind. Diese Pflicht bleibt natürlich bei Spielverlegungen bestehen. Bundesligavereine sind in Zukunft verpflichtet, vor jedem Meisterschaftsspiel mit den Schiedsrichtern Verbindung aufzunehmen, um mit ihnen z.B. An-/Abreise oder Übernachtung abzusprechen.
(§31 Abs. 6)

 

§ 32     Pflichten der Mannschaften

Ab sofort sind nicht nur bei Bundesligaspielen, sondern auch bei Spielen der Verbandswettbewerbe und um Deutsche Meisterschaften (der Jugend) bis zu 3 Betreuer im Spielberichtsbogen einzutragen. (§ 32 Abs. 1)

 

§ 39     Bundesligen der Herren

§ 42     Bundesligen der Damen

Ab sofort müssen bei allen Bundesligaspielen der Damen und Herren mind. 4 „Ballkinder“ eingesetzt werden. (§ 39 Abs. 7 und § 42 Abs. 5)

 

Anhang 6

Richtlinien für die Feldhockeysaison 2008/2009 der 1. Bundesliga Herren (Feld)

 

Im zweiten Jahr des Pilotversuchs der 1. Bundesliga Herren werden nach den Play-off-Spielen der Viertelfinalrunde die bisherigen Rundenspiele der Meisterschaftsrunde und der Hoffnungsrunde durch Play-off-Spiele der Halbfinalrunde an zwei Wochenenden vergleichbar der Viertelfinalrunde ersetzt. Heimrecht im ersten Spiel hat jeweils die niedriger platzierte Mannschaft der Vorrunde (Ligaphase). Zur Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft reisen dann nur noch 6 statt bisher 8 Mannschaften an. In zwei Entscheidungsspielen am Samstag werden dort der 3. Platz der Meisterschaftsrunde sowie der Sieger der Hoffnungsrunde ausgespielt. Beide spielen dann am Sonntag um den dritten Platz der DM (zugleich Teilnahme an der EHL). Das Endspiel um die DM tragen die beiden Sieger der Play-off-Spiele der Halbfinalrunde aus.

Durch diese Änderung gibt es eine sinnvolle Fortsetzung der Play-off- Spiele der Viertelfinalrunde auch in der Halbfinalrunde sowie eine Endrunde mit nur noch Entscheidungsspielen.

Vorrunde (Ligaphase), Viertelfinalrunde und Abstiegsrunde bleiben unverändert.

Das bisherige 7m-Schießen bei Unentschieden nach 2 x 35 Minuten wird durch ein Penalty Shoot-Out ersetzt.

Bei allen Spielen muss ein Zeitnehmer mitwirken, auch wenn ausnahmsweise keine fest installierte Uhr vorhanden oder nicht betriebsbereit ist.

 

Anhang 7

Richtlinien für die Feldhockeysaison 2008/2009 der 1. und 2.Bundesliga Damen (Feld) sowie 2.Bundesliga Herren (Feld)

 

Auch in den übrigen Bundesligen wird die Spielwertung der Spiele der 1. Bundesliga Herren übernommen, einschließlich der Durchführung eines Penalty Shoot-Out , wenn das Spiel nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) noch nicht entschieden ist. Das Penalty Shoot-Out ersetzt auch bei den Entscheidungsspielen der Endrunde der Deutschen Meisterschaften der Damen das bisherige 7m-Schießen, wenn die Spiele nach Verlängerung noch nicht entschieden sind.

Bei den hier genannten Spielen muss ein Zeitnehmer nur dann gestellt werden, wenn eine fest installierte Uhr vorhanden und betriebsbereit ist und auch genutzt werden soll. Im Zweifelsfall entscheiden die Schiedsrichter.

 

Anhang 8

Richtlinien für die Durchführung des Penalty Shoot-Out in der Feldhockeysaison 2008/2009 der Bundesligen Herren und Damen (Feld)

 

Anders als bei Spielen der EHL, bei denen nur 3 Spieler je Mannschaft als Angreifer zum Einsatz ausgewählt werden, sind es hier 6 Spieler je Mannschaft. Vor Beginn des Penalty Shoot-Out müssen die Mannschaftsführer den Schiedsrichtern je 6 Spieler als Angreifer benennen und angeben, in welcher Reihenfolge sie zum Einsatz kommen sollen. Zusätzlich ist ein verteidigender Spieler zu benennen, der aber auch als Angreifer fungieren darf. Benannt werden dürfen keine Spieler, die des Feldes verwiesen sind und deren Strafzeit noch nicht beendet ist. In einem ersten Durchgang kommen die an Nummer 1 bis 3 benannten Spieler zum Einsatz und zwar abwechselnd von jeder Mannschaft. Führt eine Mannschaft nach diesem ersten Durchgang, ist sie Sieger des Spiels. Führt sie bereits vorher uneinholbar, können die Schiedsrichter das Spiel abbrechen. Ist das Spiel nach dem ersten Durchgang noch nicht entscheiden, kommen in einem zweiten Durchgang die an Nummer 4 bis 6 benannten Spieler zum Einsatz und führen nacheinander paarweise so lange einen Penalty aus, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt hat. Den zweiten Durchgang beginnt die Mannschaft, die den ersten Durchgang nicht begonnen hat. Ist das Spiel auch nach dem zweiten Durchgang noch nicht entschieden, wird das Penalty Shoot-Out paarweise fortgesetzt, wobei die Reihenfolge der Spieler geändert werden kann. Es müssen dann aber erst alle 6 Spieler einen Penalty ausgeführt haben, ehe ein Spieler erneut antreten darf. Das Penalty Shoot-Out wird so lange fortgesetzt, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt hat und damit Sieger des Spiels ist.

Ein verteidigender Spieler, z,B. ein voll ausgerüsteter Torwart, darf auch als Angreifer eingesetzt werden. Trägt ein verteidigender Spieler Schutzausrüstung, darf er dann aber nur Kopfschutz und Handschuhe ablegen, so dass der Einsatz als Angreifer wohl kaum in Frage kommt. Ein verteidigender Spieler muss zumindest einen sicheren Kopfschutz gemäß Regel 4.4. b) tragen. Verletzt sich ein verteidigender oder angreifender Spieler bei der Ausführung des Penalty , darf er gegen einen Spieler ausgewechselt werden, der bisher nicht zu den benannten Spielern gehörte. Wird ein Angreifer des Feldes verwiesen, darf er nicht ausgewechselt werden. Ist er im weiteren Wettbewerb an der Reihe, gilt sein Penalty als verschossen. Wird ein verteidigender Spieler des Feldes verwiesen, darf er aus den benannten Angreifern ersetzt werden. Dieser Spieler darf weiter als Angreifer fungieren.

 

Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender


DHB - Sport • Nr. 40 vom 30.7.2008

Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2008

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat die folgenden Änderungen der Spielordnung beschlossen, die vom Präsidium des DHB bestätigt wurden und für die Feldhockeysaison ab 01.08.2008 gelten. Zusätzlich ergeben sich daraus einige redaktionelle Änderungen bestehender Bestimmungen, die an entsprechender Stelle eingearbeitet wurden.

 

In § 3 werden Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 wie folgt geändert:

 

§ 3 Zuständigkeiten, Ausschüsse und Kommissionen des DHB

(2) Für die Durchführung der in Absatz 1 genannten Spiele ist bei den Erwachsenenaltersklassen der Vizepräsident Sport und bei den Jugendaltersklassen der Vizepräsident Jugend zuständig, soweit diese Spielordnung nicht etwas anderes bestimmt. Dazu stehen ihnen bei den Erwachsenenaltersklassen die Staffelleiter der Bundesligen, ein vom Schiedsrichterwart zu benennendes Mitglied der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen (KSR), der Terminkoordinator sowie bis zu drei weitere vom Vizepräsident Sport zu benennende Mitglieder, bei den Jugendaltersklassen der Jugendausschuss, als Zuständiger Ausschuss (ZA) zur Verfügung. Für die Spiele .......

 

(6)   ... Bestimmungen dieser Spielordnung zugewiesen sind: §23 Abs. 4 Satz 2,..,
§32 Abs. 2;  § 33 Abs. 1 Satz 2; ...

 

In § 4 werden Abs. 4 Buchst. g und Abs. 5 Buchst, h wie folgt geändert:

 

§ 4            Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände

 

(4)

   g) ...“Ballkinder“ eingesetzt werden (Abweichung von § 39 Abs. 7),

 

(5)

   h) dass ein Verein, der mit einer Mannschaft in einer Bundesliga spielt, in einer dieser Bundesliga untergeordneten Regionalliga / 1. Regionalliga mit einer zweiten Mannschaft spielen darf, wobei diese zweite Mannschaft jedoch nicht in eine Bundesliga aufsteigen darf, auch dann nicht, wenn die erste Mannschaft des Vereins aus dieser Bundesliga absteigt. (Abweichung von § 18 Abs. 4 bis 6 ),

 

In § 20 werden Abs. 5 Buchst. a und Abs. 10 wie folgt geändert:

§ 20            Spielberechtigung

 

(5)

   a).... entsprechend. Für die Spiele einer Bundesliga, einschließlich aller den Gruppenspielen folgenden Entscheidungsspiele, ist ein Spieler, der einer Altersklasse der Erwachsenen oder der Altersklasse der Juniorinnen und Junioren angehört, nach dem 1. April für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er seit dem 1. Januar dieses Jahres nicht an einem Meisterschaftsspiel im Feldhockey eines anderen Vereines oder Verbandes, ausgenommen sind Spiele der Nationalmannschaften und Spiele im Rahmen von Wettbewerben kontinentaler Verbände der FIH, teilgenommen hat. Wechselt ein Spieler in der laufenden Feldhockeysaison nach dem letzten Meisterschaftsspiel, das der Verein, für den er spielberechtigt war, vor dem 1.November ausgetragen hat, zu einem anderen Verein, ist er ab 1.April des Folgejahres nur dann für einen Verein in der Bundesliga spielberechtigt, wenn er in der laufenden Feldhockeysaison vor dem 1.November des Vorjahres für einen Verein im Bereich des DHB oder eines seiner Landeshockeyverbände spielberechtigt war.

 

(10) Setzt eine Mannschaft in einem Meisterschaftsspiel einen Spieler ein, der gemäß Absatz 1 bis 9 nicht spielberechtigt ist, wird es mit 0 : 3 Toren, bei Hallenhockeyspielen mit einer Spieldauer von 2 x 30 Minuten mit 0 : 5 Toren, für diese Mannschaft als verloren und für die andere Mannschaft als gewonnen gewertet. Hat die andere Mannschaft das Spiel mit derselben oder einer höheren Tordifferenz gewonnen, wird das erzielte Ergebnis gewertet. Darüber hinaus soll der ZA Maßnahmen gemäß § 13 SGO treffen.

 

In § 23 wird Abs. 1 wie folgt geändert:

§ 23            Spielsperren – Unsportliches Verhalten

 

(1)   ... dieser Mannschaft gesperrt (siehe auch Erläuterung zu § 23 Abs. 1)

 

In § 25 werden Abs. 2 und Abs. 6 wie folgt geändert:

§ 25            Spielausfall – Spielabbruch- Nichtantreten von Mannschaften

 

(2) Bricht eine Mannschaft schuldhaft oder brechen die Schiedsrichter oder der Turnierleiter aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines ein Meisterschaftsspiel ab, wird es mit 0:3 Toren, bei Hallenhockeyspielen mit einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten mit 0:5 Toren für die Mannschaft als verloren und für die andere Mannschaft als gewonnen gewertet; führte ....

 

(6) Der ZA entscheidet, ob eine oder beide Mannschaften oder ihre Vereine ein Verschulden im Sinne von Absatz 1 bis 3 trifft. Bei Meisterschaftsturnieren entscheidet hierüber, im Falle des Absatzes 3 Satz 1   außerdem über die Wertung des Spiels, der Turnierausschuss; seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Der ZA entscheidet auch über Wertungen und Maßnahmen gemäß § 13 SGO, wenn ein Turnier durch den Turnierleiter abgebrochen wurde

 

In § 31 werden Abs. 5 und Abs. 6 wie folgt geändert:

§ 31            Pflichten des Heimvereines

 

(5) Der Heimverein, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten und bei Meisterschaftsturnieren derAusrichter, ist verpflichtet, Spieler, Trainer und Betreuer sowie die Schiedsrichter vor Angriffen durch Zuschauer, die in erheblicher Weise gegen den sportlichen Anstand verstoßen, zu schützen und solche Zuschauer auf Verlangen der Schiedsrichter sowie bei Meisterschaftsturnieren auf Verlangen des Turnierleiters vom Platzgelände oder aus der Halle zu verweisen. Kommt der Verein dem Verlangen nicht nach, können die Schiedsrichter das Spiel, bei Meisterschaftsturnieren kann der Turnierleiter das Spiel oder das Turnier abbrechen; in diesen Fällen gilt § 25 Abs. 2 und 6 entsprechend.

 

(6) Der Heimverein muss rechtzeitig vor einem Meisterschaftsspiel die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und gegebenenfalls die Zeitnehmer über den Ort und den festgesetzten Spielbeginn unterrichten. Diese Pflicht gilt als erfüllt hinsichtlich der Angaben, die aus dem veröffentlichten Spielplan hervorgehen. Bei der Verlegung eines Meisterschaftsspiels gilt Satz 1 entsprechend. Bei Spielen einer Bundesliga muss der Heimverein spätestens 14 Tage vor einem Meisterschaftsspiel mit den angesetzten Schiedsrichtern Kontakt aufnehmen, um notwendige Absprachen (An- und Abreise, Übernachtung usw.) zu treffen. Erfolgt die Ansetzung der Schiedsrichter später als 14 Tage vor dem festgesetzten Spieltermin, hat die Kontaktaufnahme unverzüglich zu erfolgen.

 

In § 32 wird Abs. 1 wie folgt geändert:

§ 32            Pflichten der Mannschaften

 

(1)   .... eingetragen werden. Bei Spielen um Deutsche Meisterschaften sowie bei Spielen der Verbandswettbewerbe und der Bundesligen muss jede Mannschaft zusätzlich die Familiennamen von höchstens drei Betreuern eintragen. Der Name des ....

 

In § 35 Abs. 4 wird Buchst. r wie folgt geändert:

§ 35            Pflichten der Schiedsrichter

 

(4) 

r)     ob bei Spielen der Bundesligen im Feldhockey weniger als vier „Ballkinder“ eingesetzt wurden,

 

 

Unter D. Bundesligen wird die Anmerkung wie folgt geändert:

D. Bundesligen

Anmerkung

 

Die 1. Bundesliga Herren setzt in der Feldhockeysaison 2008 / 2009 den im Vorjahr begonnenen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele und zur Ermittlung des Deutschen Meisters im Feldhockey fort. Die dafür erforderlichen von den §§ 11, 12, 20, 24, 37, 39, 40 und 46 abweichenden Regelungen werden in Anhang 6 zur SPO DHB dargestellt. Die übrigen Bundesligen führen in der Feldhockeysaison 2008/2009 ebenfalls einen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele durch. Die dafür erforderlichen von den §§ 24 und 37 abweichenden Regelungen werden in Anhang 7 zur SPO DHB dargestellt. Die Durchführungsbestimmungen für das bei beiden Pilotversuchen angewandte Pernalty Shoot-Out sind in Anhang 8 zur SPO DHB aufgeführt.

 

 

In § 39 werden Abs. 7 und 8 getauscht; Abs. 7 neu wird wie folgt geändert:

§ 39            Bundesligen der Herren

 

(7)   Der Heimverein, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten der Ausrichter, muss im Feldhockey bei Spielen der Bundesligen einschließlich der hiermit verbundenen Entscheidungsspiele mindestens vier „Ballkinder“ einsetzen.

 

Der bisherige Abs. 7 wird Abs. 8. 

 

In § 50 Abs. 1 Buchst. b wird Nr. 3 wie folgt geändert:

§ 50     Strafen - Verfahrenskosten

 

3. unterlassene Kontaktaufnahme oder nicht rechtzeitige Unterrichtung der Schiedsrichter

(§ 31 Abs. 6)

 

 

Anhang 6 wird wie folgt geändert:

Anhang 6 (zu § 11, §12, § 20 Abs. 5, § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1, 3 bis 5, § 39 Abs. 2, § 40 Abs. 1 und § 46 Abs. 1 SPO DHB)

 

Richtlinien für die Feldhockeysaison 2008/2009 der 1. Bundesliga Herren (Feld)

 

A. Durchführung der Meisterschaftsspiele

 

Vorrunde (Ligaphase) (Abweichung von § 39 Abs. 2)

(1) Die 1. Bundesliga Herren (Feld) besteht aus einer Gruppe, der 12 Mannschaften angehören. Die Meisterschaftsspiele der Vorrunde werden in einer einfachen Runde jeder gegen jeden ohne Rückspiel ausgetragen (Gruppenspiele).

 

Viertelfinalrunde (Play-off-Spiele)       (Abweichung von § 46 Abs. 1)

(2) Die Mannschaften, die nach Abschluss der Gruppenspiele der Vorrunde gemäß Nummer 1 die Plätze eins bis acht belegen, ermitteln in Play-off-Spielen „Best of Three“ an zwei Wochenenden die Teilnehmer an den Halbfinalspielen der Meisterschaftsrunde und der Hoffnungsrunde. Die Mannschaft, die jeweils zwei Spiele gewinnt, ist Gesamtsieger dieser Spielpaarung und ist teilnahmeberechtigt an den Halbfinalspielen der Meisterschaftsrunde. Die jeweils unterlegene Mannschaft ist teilnahmeberechtigt an den Halbfinalspielen der Hoffnungsrunde.

 

(3)        Die Paarungen der Viertelfinalspiele werden wie folgt angesetzt:

 

Spiel  1:                     8. der Vorrunde – 1. der Vorrunde
Spiel  2:                     7. der Vorrunde – 2. der Vorrunde
Spiel  3:                     6. der Vorrunde – 3. der Vorrunde
Spiel  4:                     5. der Vorrunde – 4. der Vorrunde

 

(4) Die jeweils erstgenannte Mannschaft hat im ersten Spiel Heimrecht; die jeweils zweitgenannte Mannschaft hat im zweiten Spiel und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.

Das jeweils erste Spiel wird an einem Wochenende (Samstag oder Sonntag) ausgetragen. Das zweite Spiel wird an einem weiteren Wochenende am Samstag und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag ausgetragen.

 

Halbfinalrunde (Play-off-Spiele)       (Abweichung von § 46 Abs. 1)

Meisterschaftsrunde

(5) Die Sieger der Viertelfinalspiele ermitteln in Play-off-Spielen „Best of Three“ der Meisterschaftsrunde an zwei Wochenenden die Teilnehmer am Endspiel um die Deutsche Meisterschaft sowie die Teilnehmer am Spiel um den dritten Platz der Meisterschaftsrunde. Die Mannschaft, die jeweils zwei Spiele gewinnt, ist Gesamtsieger dieser Spielpaarung und ist teilnahmeberechtigt am Endspiel um die Deutsche Meisterschaft. Die jeweils unterlegene Mannschaft ist teilnahmeberechtigt am Spiel um den dritten Platz der Meisterschaftsrunde.

 

(6) Die Paarungen der Halbfinalspiele der Meisterschaftsrunde werden wie folgt angesetzt:        

 

Spiel  5:                     Sieger Spiel 4 – Sieger Spiel 1
Spiel  6:                     Sieger Spiel 3 – Sieger Spiel 2

 

(7) Im ersten Spiel hat die jeweils niedriger platzierte Mannschaft der Vorrunde (Ligaphase)

Heimrecht. Die gegnerische Mannschaft hat im zweiten Spiel und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.

Das jeweils erste Spiel wird an einem Wochenende (Samstag oder Sonntag) ausgetragen. Das zweite Spiel wird an einem weiteren Wochenende am Samstag und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag ausgetragen.

 

Hoffnungsrunde

(8) Die Verlierer der Viertelfinalspiele ermitteln in Play-off-Spielen „Best of Three“ der Hoffnungsrunde an zwei Wochenenden die Teilnehmer am Endspiel der Hoffnungsrunde. Die Mannschaft, die jeweils zwei Spiele gewinnt, ist Gesamtsieger dieser Spielpaarung und ist teilnahmeberechtigt am Endspiel der Hoffnungsrunde.

 

(9) Die Paarungen der Halbfinalspiele der Hoffnungsrunde werden wie folgt angesetzt: 

 

Spiel  7:                     Verlierer Spiel 1 – Verlierer Spiel 4
Spiel  8:                     Verlierer Spiel 2 – Verlierer Spiel 3

 

Im ersten Spiel hat die jeweils niedriger platzierte Mannschaft der Vorrunde (Ligaphase) Heimrecht. Die gegnerische Mannschaft hat im zweiten Spiel und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.

Das jeweils erste Spiel wird an einem Wochenende (Samstag oder Sonntag) ausgetragen. Das zweite Spiel wird an einem weiteren Wochenende am Samstag und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag ausgetragen.

 

Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft (Abweichung von § 46 Abs. 1)

(10) Die Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft wird unter Beteiligung der vier Teilnehmer an der Meisterschaftsrunde und der beiden Sieger der Halbfinalspiele der Hoffungsrunde an einem Wochenende (Samstag, Sonntag) und an einem Ort ausgetragen.

Dabei werden am Samstag folgende Spiele ausgetragen:

 

Spiel  9:                      Verlierer Spiel 5 - Verlierer Spiel 6 (Spiel um den dritten                                                                                       Platz der Meisterschaftsrunde)
Spiel 10:                     Sieger Spiel 7     - Sieger Spiel 8 (Endspiel der 
                                                                                      Hoffnungsrunde)

 

Am Sonntag tragen die Sieger der Spiele 9 und 10 das Spiel um Platz 3 der Deutschen Meisterschaft im Feldhockey und die Sieger der Spiele 5 und 6 das Endspiel um die Deutsche Meisterschaft im Feldhockey aus. Der Sieger des Endspiels ist Deutscher Meister, der Verlierer Deutscher Vizemeister. Meister, Vizemeister und Drittplatzierter sind für die Teilnahme am Wettbewerb Euro Hockey League qualifiziert.

 

Abstiegsrunde (Abweichung von § 40 Abs. 1)

(11) Die Mannschaften, die nach Abschluss der Gruppenspiele der Vorrunde gemäß Nummer 1 die Plätze neun bis zwölf belegen, ermitteln in einer Doppelrunde (Gruppenspiele) jeder gegen jeden in Hin- und Rückspielen zwei Mannschaften, die aus der 1. Bundesliga absteigen. Die in den Spielen der Vorrunde erzielten Ergebnisse werden nicht übernommen.

Die Mannschaften, die nach Abschluss der Gruppenspiele in der Abstiegsrunde den vorletzten und den letzten Platz belegen, steigen in die Gruppe der 2. Bundesliga Herren (Feld) ab, der ihr Verein regional angehört.

 

B. Spielwertung (Abweichung von § 24 )

 

(12) Bei den Gruppenspielen gemäß Nummer 1 und 11 werden das nach der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) gewonnene Spiel mit drei Punkten für die siegreiche und das verlorene Spiel mit null Punkten für die unterlegene Mannschaft gewertet. Das nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschiedene Spiel wird durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden. Die Mannschaft, die danach als Sieger feststeht, erhält zwei Punkte, der Verlierer einen Punkt.
(Abweichung von § 24 Abs. 1)

 

(13) Sind nach Abschluss der Gruppenspiele Mannschaften punktgleich, wird über die Platzierung nach § 24 Abs. 2 entschieden, wobei nur die Tore zählen, die während der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) erzielt wurden.
(Abweichung von § 24 Abs. 2 Satz 2)

 

(14) Endet ein „Play-off-Spiel“ der Viertelfinalrunde und der Halbfinalrunde nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschieden, wird es durch  Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden.
(Abweichung von § 24 Abs. 3)

 

(15) Enden die vier Spiele der Endrunde der Deutschen Meisterschaft im Feldhockey nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden.
(Abweichung von § 24 Abs. 5)

 

C. Gewinn- und Kostenverteilung (Abweichung von § 11 )

 

(16) Die Schiedsrichter- und die Schiedsrichterbeobachterkosten aller Spiele – ausgenommen die vier Spiele der Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft gemäß Nummer 10 – werden auf alle Mannschaften entsprechend der Anzahl ihrer Spiele umgelegt. Für die Abrechnung gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 entsprechend.
(Abweichung von § 11 Abs. 2 Satz 1)

 

(17) Bei allen Gruppenspielen, denen kein Rückspiel folgt, werden die Fahrtkosten aller Mannschaften zu gleichen Teilen umgelegt und abgerechnet. Dies gilt für die Vorrunde gemäß Nummer 1 mit 12 Mannschaften. Die Einnahmen verbleiben dem Heimverein. Für die Abrechnung gelten § 11 Abs. 2 Satz 2 und § 12 Abs. 2 Buchst. h entsprechend.
(Abweichung von § 11 Abs. 3 Satz 1)

 

(18) Bei einem erforderlich werdenden dritten Spiel der Viertelfinalrunde und der Halbfinalrunde (Play-off-Spiele) werden die Einnahmen unter den beiden teilnehmenden Mannschaften zu gleichen Teilen aufgeteilt. § 12 Abs. 1 gilt entsprechend.
(Abweichung von § 11 Abs. 3 Satz 1)

 

(19) Für den Abrechungsmodus der vier Spiele der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft gilt § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 entsprechend.

 

D. Spielberechtigung (Abweichung von § 20 Abs. 5 Buchstabe a)

 

(20) Ein Spieler ist für Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2008 /2009, die nach dem 1. April 2009 ausgetragen werden, für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Meisterschaftsspiele dieses Vereins in der Feldhockeysaison 2008 / 2009, die bis zum 31.10.2008 ausgetragen worden sind,  spielberechtigt war. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1.April 2008 noch für die Altersklasse der Jugend A (U18) spielberechtigt sind

 

E. Zeitnahme (Abweichung von § 37 Abs. 1)

(21) Bei Meisterschaftsspielen der 1.Bundesliga Herren (Feld) muss ein Zeitnehmer mitwirken, der vom Heimverein zu stellen ist. Der Gastverein kann einen zweiten gleichberechtigten Zeitnehmer stellen. § 37 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.



 

Anhang 7 wird neu eingefügt:

Anhang 7 (zu § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1 SPO DHB)

 

Richtlinien für die Feldhockeysaison 2008/2009 der 1. und 2.Bundesliga Damen (Feld) sowie 2.Bundesliga Herren (Feld)

                    

A. Durchführung der Meisterschaftsspiele

 

Gruppenspiele

(1) Für die Durchführung der Gruppenspiele der genannten Bundesligen (Feld) gelten die Bestimmungen §§ 39 bis 44 entsprechend.

 

Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey 

(2) Für die Durchführung der Spiele der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey gilt § 47 Abs. 1 entsprechend.

 

B. Spielwertung (Abweichung von § 24 )

 

(3) Bei den Gruppenspielen gemäß Nummer 1 werden das nach der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) gewonnene Spiel mit drei Punkten für die siegreiche und das verlorene Spiel mit null Punkten für die unterlegene Mannschaft gewertet. Das nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschiedene Spiel wird durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden. Die Mannschaft, die danach als Sieger feststeht, erhält zwei Punkte, der Verlierer einen Punkt.
(Abweichung von § 24 Abs. 1)

 

(4) Sind nach Abschluss der Gruppenspiele Mannschaften punktgleich, wird über die Platzierung nach § 24 Abs. 2 entschieden, wobei nur die Tore zählen, die während der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) erzielt wurden.
(Abweichung von § 24 Abs. 2 Satz 2)

 

(5) Enden die Halbfinalspiele oder das Endspiel der Deutschen Meisterschaft der Damen im Feldhockey nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden.
(Abweichung von § 24 Abs. 5)

 

C. Zeitnahme (Abweichung von § 37 Abs. 1)

 

(6) Bei Meisterschaftsspielen der 1.und 2.Bundesliga Damen (Feld) und 2. Bundesliga Herren (Feld) muss ein Zeitnehmer mitwirken, der vom Heimverein zu stellen ist, wenn eine fest installierte Uhr vorhanden ist, die von dem Zeitnehmer gesteuert werden kann. Der Gastverein kann einen zweiten gleichberechtigten Zeitnehmer   stellen.

 

 

Anhang 8 wird neu eingefügt:

Anhang 8 (zu § 24 Abs. 5 SPO DHB)

 

Richtlinien für die Durchführung des Penalty Shoot-Out in der Feldhockeysaison 2008/2009 der Bundesligen Herren und Damen (Feld)

 

Endet in den Bundesligen der Feldhockeysaison 2008/2009 ein Meisterschaftsspiel nach regulärer Spieldauer (2 x 35 Minuten) oder nach einer erforderlichenfalls durchgeführten Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 unentschieden, so wird es gemäß Anhang 6 und 7 durch Penalty Shoot-Out entschieden. Hierfür gilt Folgendes:

 

(1) Für das Penalty Shoot-Out müssen die Mannschaftsführer den Schiedsrichtern von ihren im Spielberichtsbogen eingetragenen Spielern sechs Spieler als angreifende Spieler (Angreifer) sowie einen Spieler als verteidigenden Spieler (auch Torwart) benennen, der jedoch auch als Angreifer fungieren darf. Trägt ein verteidigender Spieler Schutzausrüstung, darf er als Angreifer lediglich seinen Kopfschutz und seine Handschuhe ablegen. Ein verteidigender Spieler muss zumindest einen sicheren Kopfschutz tragen. Ein auf Dauer (rote Karte), durch eine gelb-rote Karte oder auf Zeit vom Spiel ausgeschlossener Spieler, dessen Strafzeit bei Spielende noch nicht abgelaufen ist, darf nicht benannt werden.

 

(2) Die Mannschaftsführer müssen den Schiedsrichtern vor Beginn des Penalty Shoot-Out mitteilen, in welcher Reihenfolge die sechs als Angreifer benannten Spieler ihrer Mannschaft antreten.

 

(3) Die Schiedsrichter legen fest, auf welches Tor     das Penalty Shoot-Out durchgeführt wird, und losen mit den Mannschaftsführern den Beginn des Penalty Shoot-Out aus. Der Gewinner der Auslosung bestimmt, welche Mannschaft das Penalty Shoot-Out beginnt.

 

(4) Im ersten Durchgang führen die jeweils an Nummer 1 bis 3 als Angreifer benannten Spieler je einen Penalty aus, und zwar abwechselnd von jeder Mannschaft. Führt eine Mannschaft im ersten Durchgang uneinholbar, können die Schiedsrichter das Penalty-Shoot-Out beenden. Die führende Mannschaft ist Sieger.

 

(5) Bei unentschiedenem Ausgang des ersten Durchganges muss das Penalty Shoot-Out mit einem zweiten Durchgang fortgesetzt werden, wobei die Mannschaft beginnt, die den ersten Durchgang nicht begonnen hat. Die an Nummer 4 bis 6 als Angreifer benannten Spieler führen nacheinander und abwechselnd von jeder Mannschaft so lange einen Penalty aus, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt. Die Mannschaft, die das Tor erzielt hat, ist Sieger.

 

(6) Bei unentschiedenem Ausgang des zweiten Durchgangs muss das Penalty Shoot-Out fortgesetzt werden, wobei weiterhin die Mannschaft beginnt, die den ersten Durchgang nicht begonnen hat. Es steht den Mannschaften frei, welcher der als Angreifer benannten Spieler jeweils antritt, wobei jedoch alle diese Spieler einen Penalty ausgeführt haben müssen, bevor ein Spieler erneut antritt. Die Spieler führen nacheinander und abwechselnd von jeder Mannschaft so lange einen Penalty aus, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt. Die Mannschaft, die das Tor erzielt hat, ist Sieger. 

 

(7) Der Austausch eines für das Penalty Shoot-Out benannten verteidigenden Spielers ist zulässig, wenn dieser bei der Durchführung des Penalty Shoot-Out verletzt wird. Der Mannschaftsführer kann dann aus seiner Mannschaft einen Ersatz benennen; diesem ist es gestattet, unverzüglich Schutzausrüstung anzulegen. Gleiches gilt, wenn der benannte Ersatz bei der Durchführung des Penalty Shoot-Out verletzt wird. Wird der verteidigende Spieler während des Penalty Shoot-Out vom Spiel ausgeschlossen, kann der Mannschaftsführer aus den sechs als Angreifer benannten Spielern einen Ersatz benennen, der weiterhin als Angreifer fungieren darf. Bei seinem Einsatz als verteidigender Spieler muss er einen sicheren Kopfschutz tragen; es ist ihm gestattet, unverzüglich zusätzliche Schutzausrüstung anzulegen; Satz 3 gilt entsprechend.

§ 27 Abs. 4 bleibt unberührt.

 

(8) Der Austausch eines für das Penalty Shoot-Out als Angreifer benannten Spielers durch einen noch nicht benannten Spieler ist zulässig, wenn dieser bei der Durchführung des Penalty Shoot-Out verletzt wird. Wird ein als Angreifer benannter Spieler während des Penalty Shoot-Out vom Spiel ausgeschlossen, ist sein Austausch nicht zulässig. Tritt ein als Angreifer benannter Spieler zu einem Penalty nicht an, den er ausführen muss, gilt dieser Penalty als verschossen. Gleiches gilt, wenn ein ausgeschlossener Spieler nicht mehr antreten darf.


 

Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender


DHB - Sport • Nr. 39 vom 11.7.2008

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 01.07.2008

Öffentliche Verwarnung gegen die Sportler Miltkau und Reynolds

 

Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 01.07.2008 gegen die Sportler Marco Miltkau und Kristina Reynolds wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziff. 3 der Missed Test Policy („Whereabouts“) eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen.

 

gez. Heike Lätzsch

Anti-Doping-Beauftragte


DHB - Sport • Nr. 38 vom 10.6.2008

66. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Herren

Fest des deutschen Hockeys

Termin: 14. und 15. Juni 2008

 
Veranstalter: Deutsche Hockey-Agentur, 04101-590 489, Fax 04101-590 481, info@dha-online.de
 
Ausrichter: Deutscher Sportklub Düsseldorf (DSD), Platzanlage: Altenbergstr. 81, 40235 Düsseldorf
 
Turnierausschuss: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Renate Peters (Braunschweig, SR-Beauftragte), Friedrich K. Dietrich (Bad Kreuznach).
 
Schiedsrichter: Björn Bachmann (Klipper Hamburg), Christian Blasch (Uhlenhorst Mülheim), Michael v. Ameln (Rheydter SV), Alexander Tröllsch (HC Lindenau Grünau Leipzig), Frank Lubrich (TFC Ludwigshafen), Philipp Hövel (SC Charlottenburg), Richard Wolter (MTV Braunschweig), Andreas Zysk (MTV Eintracht Celle).
 
Kostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Veranstalter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 120 € je Person für maximal 18 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Berliner HC 557 km (Höchstbetrag) , TG Frankenthal 267 km, Hamburg (DCadA, HTHC, UHC) 398 km, Crefelder HTC 23 km, Uhlenhorst Mülheim 26 km.
 
Spielplan
Samstag, 14. Juni 2008
Hoffnungsrunde:                         11:00 Uhr      Uhlenhorst Mülheim - Harvestehuder THC
Hoffnungsrunde:                         13:15 Uhr      TG Frankenthal        - Berliner HC
Meisterrunde:                             15:30 Uhr      Club an der Alster    - Düsseldorfer HC
Meisterrunde:                             18:00 Uhr      Uhlenhorster HC       - Crefelder HTC
 
Sonntag, 15. Juni 2008
Relegationsspiel für die EHL :   12:00 Uhr      Erster Hoffnungsrunde - Dritter Meisterrunde
Endspiel Deutsche Meisterschaft 14:30 Uhr      Erster Meisterrunde     - Zweiter Meisterrunde
 
Die gemäß § 24 Abs. 2 SPO DHB evtl. notwendigen 7-m Schießen zur Ermittlung des Erstplatzierten der Hoffnungsrunde bzw. des Drittplatzierten der Meisterrunde finden direkt nach Ende des zweiten Spiels der Hoffnungs- bzw. der Meisterrunde statt.
 
Die beiden Spiele am Sonntag werden bei Bedarf gemäß § 24 Abs. 3 SPO DHB verlängert (Golden Goal!) und ggf. anschließend durch 7-m Schießen gemäß § 24 Abs. 5 SPO DHB entschieden.
 
Besprechungen am 14.06.2008 im Clubhaus/Turnierleitung:    
·         10:00 Uhr            Briefing für Vertreter der Mannschaften der Hoffnungsrunde
·         ca. 14:45 Uhr       Briefing für Vertreter der Mannschaften der Meisterrunde
Die Vereine werden gebeten, zu diesen kurzen Briefings einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden und die ausgefüllten Spielberichtsbogen und die Spielrpässe mitzubringen.
 
Weitere Infos zur DM auf der Homepage www.hockeydm.de.
 
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss

DHB - Sport • Nr. 37 vom 1.5.2008

Endrunde 63. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Damen

"Berenberg - Final - Four 2008"

Termin: 03. und 04. Mai 2008

 
Veranstalter: Deutsche Hockey-Agentur, 04101-590 489, Fax 04101-590 481, info@dha-online.de
 
Ausrichter: Uhlenhorster Hockey-Club e.V., Platzanlage: Wesselblek 8, 22339 Hamburg
 
Turnierausschuss: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Siegfried Bartenschlager (München, SR-Beauftragter), Friedrich K. Dietrich (Bad Kreuznach).
 
Schiedsrichter: Christiane Hippler (HC Essen 99), Petra Müller (HC Delmenhorst), Sebastian Aull (TuS Obermenzing), Thomas Otto (TSV BW Torgau).
 
Kostenabrechnung (Fahrtkosten und Beitrag zu den Unterbringungskosten der Mannschaften sowie Kosten für Turnierausschuss und Schiedsrichter) erfolgt durch den Veranstalter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 120 € je Person für maximal 18 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Berliner HC 284 km , Rot-Weiß Köln 424 km
 
Spielplan
03. Mai 2008, Halbfinalspiele
Spiel 1: 14:00 Uhr      Berliner HC                   - Club an der Alster
Spiel 2: 17:00 Uhr      Rot-Weiß Köln              - Uhlenhorster HC
 
04. Mai 2008, Finale:
Endspiel: 12:30 Uhr      Sieger Spiel 1 gegen Sieger Spiel 2.
 
Besprechungen am 03.05.2008 im Clubhaus:    
·         13:00 Uhr            Briefing für Vertreter der Mannschaften
Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.
 
Weitere Infos zur DM auf der Homepage www.hockeydm.de.
 
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss

 

 


DHB - Sport • Nr. 36 vom 13.4.2008

Bundesoberschiedsgericht entscheidet zugunsten von Hannover 78

Das Bundesoberschiedsgericht hat in mündlicher Verhandlung am 12.04.2008 in Berlin entschieden, dass die Bestimmung § 20 Abs. 10 SPO DHB verfassungswidrig ist und damit der aufgrund dieser Bestimmung durch den Staffelleiter 2.Bundesliga Herren am 05.11.2007 verfügte Abzug von 9 Punkten wegen Einsatzes eines nicht berechtigten Spielers in 3 Meisterschaftsspielen  aufgehoben wird. Die Tabelle im Ergebnisdienst des Internets ist entsprechend berichtigt.

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss


DHB - Sport • Nr. 35 vom 26.3.2008

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 07.03.2008

Öffentliche Verwarnung gegen den Sportler Björn Emmerling


Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 07.03.2008 gegen den Sportler Björn Emmerling wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziff. 3 der Missed Test Policy („Whereabouts“) eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen.

 

gez. Heike Lätzsch

Anti-Doping-Beauftragte

 

 


DHB - Sport • Nr. 34 vom 25.3.2008

Änderung Rahmenterminplan Bundesliga Spieljahr 2008/2009

Rahmentermine Bundesliga Feld, Saison 2008/2009 (Änderung)
Die Rahmentermine der Bundesliga Feld Saison 2008/2009 werden bei der 1. BL Damen wegen einer Terminüberschneidung gegenüber der Veröffentlichung DHB-Sportmitteilungen Nr. 33 v. 05.03.2008 im Saisonteil 2009 wie folgt geändert:
 
1.BL Damen:
Saisonteil 2008: 13./14.09., 20./21.09., 27./28.09., 04.10., 11./12.10., 18./19.10. (unverändert);
Saisonteil 2009: 18./19.04., 25./26.04., 02./03.05., 16./17.05., 23./24.05., 06./07.06; 
DM-Endrunde: 13./14.06.2009.

 

Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 33 vom 5.3.2008

Rahmenterminplan Bundesliga Spieljahr 2008/2009

 

 
Rahmentermine Bundesliga Feld, Saison 2008/2009
Hiermit werden die Rahmentermine für die Bundesligen der Damen und Herren in der Feldhockeysaison 2008/2009 veröffentlicht. Die 1. Bundesliga Herren spielt nach dem gleichen Modus wie in der Saison 2007/2008. Der Beginn der Meisterschaftsspiele ist durch die Olympischen Spiele in Peking (08.-24.08.2008) bestimmt. Im Saisonteil 2008 steht das Wochenende 04./05.10. bei den Herren wegen des „Hamburg-Masters“ nicht, bei den Damen nur eingeschränkt (Einzelspieltag am Samstag) zur Verfügung. Bei der 1. BL Herren sind die WE 25./26.10. und 01./02.11.08 EHL - Spieltage. Die davon betroffenen Mannschaften müssen dann am jeweils anderen Wochenende in der Bundesliga spielen. Jede Mannschaft der 1. BL Herren muss 2008 jeweils 9 Bundesligaspiele austragen. Der Saisonteil 2009 ist bei den Herren bestimmt durch die Junioren-WM in Malaysia (01.-21.06.2009), die für eine Unterbrechung des Saisonverlaufs sorgt. 
Der Spielplan der Bundesligen soll im Grundsatz bei der 1. BL Herren 13, bei der 1.BL Damen und der 2.BL Herren 12 und bei der 2.BL Damen 10 Wochenenden umfassen.
 
1.BL Herren:
Saisonteil 2008: 13./14.09., 20./21.09., 27./28.09., 11./12.10., 18./19.10., 25./26.10., 01./02.11.07.;
Saisonteil 2009: 25./26.04., 02./03.05. (Ende der Ligaphase), 16./17.05. und 23./24.05. VF u. AR,
27./28.06 u.04./05.07. MR, HR u. AR;
Endrunde DM: 11./12.07. 2009 (mit MR, HR, Rel u. Endspiel).
(VF = Viertelfinale, AR = Abstiegsrunde, MR = Meisterrunde, HR = Hoffnungsrunde, Rel = Relegationsspiel)
 
2.BL Herren:
Saisonteil 2008: 13./14.09., 20./21.09., 27./28.09., 11./12.10., 18./19.10.;
Saisonteil 2009: 25./26.04., 02./03.05., 09./10.05., 16./17.05., 23./24.05., 27./28.06, 04./05.07.
 
1.BL Damen:
Saisonteil 2008: 13./14.09., 20./21.09., 27./28.09., 04.10., 11./12.10., 18./19.10. ;
Saisonteil 2009: 25./26.04., 02./03.05., 09./10.05., 16./17.05., 23./24.05., 06./07.06: 
DM-Endrunde: 20./21.06.2009.
 
2.BL Damen:
Saisonteil 2008: 13./14.09., 20./21.09., 27./28.09., 04.10., 11./12.10.;
Saisonteil 2009: 25./26.04., 02./03.05., 16./17.05., 23./24.05., 06./07.06, 13./14.06.
 
 
 
Rahmentermine Bundesliga Halle, Saison 2008/2009
Hiermit werden die Rahmentermine für die Bundesligen der Damen und Herren in der Hallenhockeysaison 2008/2009 veröffentlicht. Entscheidenden Einfluss auf den Plan hat der neue FIH - Wettbewerb der acht weltbesten Damen- und Herrenmannschaften im Februar 2009 in Dubai. Da der genaue Termin im Februar noch nicht feststeht, aber Planungssicherheit hergestellt werden muss, wurde die gemeinsame Endrunde der Damen und Herren um die Deutsche Meisterschaft auf das Wochenende 24./25.01.2009 gelegt. Daraus ergibt sich fast zwangsläufig der Rahmenplan. Wegen der EHL beginnen die Herren eine Woche später als die Damen.
 
1.BL Herren:
22./23.11.08, 29./30.11.08, 06./07.12.08, 13./14.12.08, 20./21.12.08, 10./11.01.09;
DM-Viertelfinale: 17./18.01.09; DM-Endrunde: 24./25.01.09.
 
2.BL Herren:
22./23.11.08, 29./30.11.08, 06./07.12.08, 13./14.12.08, 10./11.01.09, 17./18.01.09.
 
BL Damen:
15./16.11.08, 22./23.11.08, 29./30.11.08, 06./07.12.08, 13./14.12.08, 10./11.01.09;
DM-Viertelfinale: 17./18.01.09; DM-Endrunde: 24./25.01.09.
 
 

Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 32 vom 4.2.2008

Endrunde 47. Hallenhockey-Meisterschaften der Damen/Herren 2008 "Berenberg Final Four"

 

Termin: 09. und 10. Februar 2008; Veranstalter: Deutsche Hockey Agentur (dha), Ausrichter: Null Vier Null Events GmbH & Co.KG

Ort: Sporthalle Hamburg, Krochmannstr.55, 22297 Hamburg

Hallenboden: PVC, grün ; Bälle rot.

 

Turnierausschüsse::
Damen: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Uta Selzer (Bremen), Bärbel Aichinger (Leinfelden-Echterdingen, KSR)
Herren: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Friedrich K. Dietrich (Bad Kreuznach), Siegfried Bartenschlager (München, KSR)


Schiedsrichter:
Damen:
Petra Müller (Bremen), Renate Peters (Braunschweig), Christiane Hippler (Moers), Ute Conen (Grevebroich)
Herren: Christian Blasch (Mülheim), Alexander Tröllsch (Leipzig), Richard Wolter (Braunschweig), Michael von Ameln (Krefeld)

Turnierhotel: Hotel Engel, Niendorfer Str. 55, 22529 Hamburg, Tel: 040-554 260. Internetseite: www.hotel-engel-Hamburg.de

Weitere Infos zur DM auf der Internetseite » www.hockeydm.de.

Kostenabrechnung: §§ 11 und 12 SPO DHB durch den Veranstalter. Als Fahrtkosten der Gastmannschaften werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 120 € je Person für maximal 14 Personen abgerechnet. Die Entfernungskilometer hat der zuständige Ausschuss wie folgt festgelegt:
· Berliner HC 284 km (71 € je Person)
· Rüsselsheimer RK 512 km (Höchstgrenze 120 € je Person)
· Rot-Weiß Köln 424 km (106 € je Person)
· Schwarz-Weiß Neuss 415 km (103,75 € je Person)


Spielplan
09. Februar 2008, Halbfinalspiele

Damen:
12:00 Uhr Spiel 1: Berliner HC - Rot-Weiß Köln
14:15 Uhr Spiel 2: Club an der Alster - Rüsselsheimer RK

Herren:
16:30 Uhr Spiel 3: Berliner HC - Rüsselsheimer RK
18:45 Uhr Spiel 4: Club an der Alster - Schwarz-Weiß Neuss

10. Februar 2008 Endspiele
Damen:
11:00 Uhr Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2

Herren:
14:30 Uhr Sieger Spiel 3 - Sieger Spiel 4

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss
 


DHB - Sport • Nr. 31 vom 29.1.2008

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 26.01.2008

Öffentliche Verwarnung gegen die Sportlerin Silke Müller

 

Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 26.01.2008 gegen die Sportlerin Silke Müller wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziff. 3 der Missed Test Policy („Whereabouts“) eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen.

 

gez. Heike Lätzsch

Anti-Doping-Beauftragte

 


DHB - Sport • Nr. 30 vom 16.1.2008

Änderungen der SPO DHB zum 01.02.2008

 

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten Sport des DHB folgende Änderung der Spielordnung beschlossen, deren amtlicher Text hiermit offiziell veröffentlicht wird und zum 01.02.2008 Gültigkeit erlangt. Der geänderte aktuelle Text der SPO DHB wird im Internet unter Ordnungen abgelegt.

 

Anhang 6 (zu § 11, § 12, §20 Abs. 5, § 24 Abs. 1 – 3, §39 Abs. 2, § 40 Abs. 1,
§ 46 Abs. 1 SPO DHB)

Richtlinien für die Feldhockeysaison 2007/08 der 1.Bundesliga Herren (Feld)

 

 

Unter D. Spielberechtigung (Abweichung von § 20 Abs. 5 Buchstabe a) wird Abs. 20 wie folgt geändert:

 

(20) Ein Spieler ist für Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2007 / 08, die nach dem 1. April 2008 ausgetragen werden, für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Meisterschaftsspiele dieses Vereins in der Feldhockeysaison 2007 / 08, die bis zum 31.10.2007 ausgetragen worden sind, spielberechtigt war. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1.April 2007noch für die Altersklasse der Jugend A (U18) spielberechtigt sind.

 

Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass die ursprüngliche Absicht der Bundesligavereine, dass die Spielberechtigung für einen Verein ab 01.08.2007 für die gesamte Feldhockeysaison 2007/2008 bestehen muss, mit Ausnahme der zulässigen Wechsel von Jugendlichen erfüllt ist. Da entgegen der ursprünglichen Planung zwei Spieltage der Vorrunde (Ligaphase) erst im April 2008 gespielt werden, wäre nach der bisherigen Bestimmung eine Verstärkung für diese beiden Spiele möglich gewesen.

Die Hinzufügung der Jahreszahl 2007 im zweiten Satz beseitigt eine Ungerechtigkeit für Jugendliche des Jahrgangs 1989, denen bisher ein Vereinswechsel mit Spielberechtigung in der 1. Bundesliga zum 01.04.2008 verwehrt war. Damit haben Jugendliche der Jahrgänge 1989 bis 1991 die Möglichkeit, nach einem Vereinswechsel zum 01.04.2008 in einer Mannschaft der 1. Bundesliga Herren zu spielen, wenn sie denn einen Erwachsenenpass haben.

 

Frank Selzer, Vorsitzender des SOA


 
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