Stimmverteilung beim Bundestag
Auszug aus der DHB-Satzung, § 16 Stimmrecht, Vollmachten:
(1) ... Die Mitgliedsvereine mit bis zu 30 Mitgliedern, die als spielberechtigt registriert und im Kalendervorjahr zum Bundestag das zehnte Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine und für jede weiteren angefangenen 30 entsprechend registrierten spielberechtigten Mitglieder eine weitere Stimme. Maßgeblich für die Anzahl der Stimmen ist der entsprechende Mitgliederbestand am letzten Tag des Monats, der dem Monat vorhergeht, in dem der Bundestag stattfindet.
Die Stimmverteilung wird ab dem 03.05.2021 hier veröffentlicht.
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