Bundestag 2021


Information zu Stimmrechtsvollmachten und Weisungen

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Bundestag wurde von einigen die Frage aufgeworfen, wie genau mit Stimmrechtsvollmachten bei Abstimmungen und Wahlen zu verfahren ist.

Die Satzung des Deutschen Hockey-Bund e.V. sieht hierzu folgende Regelungen vor:

  • Grundsätzlich lässt die DHB-Satzung Stimmrechtsvollmachten zu (§ 16 Abs. 2 Satz 1).
  • Mitglieder des Präsidiums und/oder des Vorstands dürfen sich nur von anderen Personen ihrer jeweiligen Gremien vertreten lassen (§ 16 Abs. 2 Satz 2). Andere Mitglieder, sprich Landeshockeyverbände oder Vereine, können sich insofern ungebunden von jedem vertreten lassen. Vereine müssen sich also nicht zwingend durch einen Landeshockeyverband vertreten lassen.
  • Der jeweilige Vertreter bedarf einer Vollmacht, die vor der Teilnahme an der Sitzung dem Präsidenten oder den vom Präsidenten mit der Ausgabe der Stimmzettel beauftragten Personen in Textform zu übergeben ist (§ 16 Abs. 2 Satz 3).
  • Bevollmächtigte dürften einschließlich der eigenen Stimme maximal 25 Stimmen auf sich vereinen und müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 2 Satz 4).
  • Der Vertreter ist an Weisungen zur Stimmabgabe nicht gebunden (§ 16 Abs. 2 Satz 5).

 

 

Vereine, die ihr Stimmrecht z.B. dem Landesverband übertragen möchten, tun dies bitte unbedingt schriftlich mit Hilfe einer Vollmacht. Eine Vorlage findet sich hier:


>> Vorlage Vollmacht

 

Sollten Sie für mehrere Vereine Vollmachten übernehmen, nutzen Sie zur Zuteilung der Vollmachten auf die einzelnen Delegierten bitte die folgende Tabelle:


>> Zuordnung der Vollmachten

Bitte geben Sie auch an, ob Sie einzelne Stimmcodes benötigen oder Stimmen in einem Stimmcode (max. 25 Stimmen) zusammengefasst werden können.
Beispiel: Sie vertreten Verein A mit 2 Stimmen, Verein B mit 3 Stimmen und Verein C mit 4 Stimmen. Benötigen Sie dann drei einzelne Stimmcodes mit einer Gewichtung von 2, 3 und 4 Stimmen oder reicht ein Stimmcode mit insgesamt 9 Stimmen?

 

Die zur Aufteilung benötigte Stimmverteilung wird in der ersten Maiwoche zur Verfügung gestellt, wenn die dazu benötigten Mitgliederzahlen vorliegen.

Vollmachten müssen bitte bis zum 11.05.2021 der DHB-Geschäftsstelle vorliegen, damit die digitalen Abstimmungen rechtzeitig technisch und organisatorisch vorbereitet werden können.

Bitte senden Sie die Vollmacht(en) und ggf. die Zuordnung

  • per E-Mail an info@deutscher-hockey-bund.de,
  • per Fax an 02161/30772-20,
  • postalisch - eingehend spätestens am 11.05.2021 - an:
    Deutscher Hockey-Bund e.V., Am HockeyPark 1, 41179 Mönchengladbach

     

 

 
Kontakt
Mail sendenSarah Pentzien
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