Protokoll der OHV Vorstandssitzung am 22. Oktober 2020
Teilnehmer an der Video-Konferenz von 19:00 – 20:30 Uhr:
Karin Abel, Olaf Finger, Bettina Haustein, Erfried Neumann, Jürgen Neumann, Gudrun Seeliger, Jürgen-Michael Glubrecht, Marco Drenckhan (für den ZA).
Der Vorstand des OHV hat auf seiner virtuellen Sitzung am 22.10.2020 folgendes beschlossen:
1. Einführung 2. Bundesliga Halle Damen
Die Regelungen in der OHV ZSpO zur Einführung der 2. Bundesliga Damen Halle werden um ein Jahr verschoben:
- Aus der RL Ost Damen steigen in der Hallensaison 2021/22 folgende Teams auf:
- der Erste in die 1. BL Damen Gruppe Ost,
- der Zweite bis Sechste in die 2. BL Damen Gruppe Ost.
- In der RL Ost Damen gilt für die Hallensaison 2021/22 folgendes:
- Es gibt keine Absteiger, d.h. der Siebte bis Neunte verbleiben in der Liga.
- Aus der Region Nord (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) steigen 2 Teams auf, aus der Region Süd (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) steigt ein Team auf.
- Die RL Ost Herren wird in der Hallensaison 2021/22 auf sieben Teams und in der Hallensaison 2022/23 auf sechs Teams reduziert.
- Die Regionalligen 2 für Damen bzw. Herren mit jeweils sechs Teams werden in der Hallensaison 2022/23 eingeführt.
2. Durchführung der Hallensaison 2020/21
In der kommenden Hallensaison 2020/21 gelten für die Regionalligen Ost die Regelungen der ZSpO, wie sie vor den Änderungen zur Einführung der 2. BL Damen Halle waren, mit folgenden durch Corona bedingten Abweichungen:
- Die Teilnahme ist freiwillig, jedes RL-Team erklärt bis zum 31.10.2020, ob es an der Hallensaison teilnehmen will oder nicht. Nichtteilnehmende Teams verbleiben in der Liga. Mit der Meldung zur Teilnahme, muss ein Hygienebeauftragter benannt werden.
- Die teilnehmenden Teams spielen gemäss angesetztem Spielplan. Durch Corona bedingt ausfallende Spiele werden nachgeholt.
- Es gibt keine Absteiger.
- Nehmen wenigstens 4 Teams an der Saison teil und können alle angesetzten Spiele durchgeführt werden, ist der Erste in die Bundesliga Damen bzw. 2. Bundesliga Herren aufstiegsberechtigt. Es gibt keine Nachrücker.
- Aus der Region Nord (Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern) und aus der Region Süd (Mitteldeutschland) kann je ein Team aufsteigen. Voraussetzung hierfür ist, dass wenigstens die Hälfte der Teams der jeweiligen Oberliga an der Saison teilnehmen und alle angesetzten Spiele durchgeführt werden können.
- Die Schiedsrichterkosten bleiben für die Hallensaison unverändert, die Erhöhung gemäss Abschnitt 6 Punkt 5 der ZSpO OHV tritt mit Beginn der Feldsaison 2021/22 in Kraft.
- Das Nenngeld für die Hallensaison in Höhe von 130,- € wird nur von den an der Regionalliga teilnehmenden Teams erhoben.
- Verlegungen sind in der Hallensaison 2020/21 einvernehmlich und ohne Kosten nach Genehmigung durch die Staffelleitung möglich.
Berlin, 23.10.2020
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV |