Offizielle DHB Mitteilungen 2007
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 31. März 2007 • Sport-Mitteilung Nr. 26

Rückmeldung von Stammspielern gemäß § 21 Abs. 4 Buchst. c SPO DHB

Hiermit wird daran erinnert, dass im letzten Jahr im Rahmen einer Spielordnungsänderung neben der „normalen“ Rückmeldung gemäß § 21 Abs. 4 Buchst. a und der „vereinfachten“ Rückmeldung gemäß §21 Abs. 4 Buchst. b eine weitere Möglichkeit der Rückmeldung eingeführt wurde, die sich bei Damen und Herren auf die Fortsetzung der laufenden Feldhockeysaison nach dem 01.04. eines Jahres auswirkt. Zweck dieser Regelung ist es zu erreichen, dass Spieler, die bisher Stammspieler einer höheren Mannschaft waren und durch nachrückende Jugendliche oder neue Spieler aus anderen Vereinen ihren bisherigen Stammplatz verloren haben oder aus sonstigen Gründen dort nicht mehr eingesetzt werden sollen, sofort wieder in unteren Mannschaften spielberechtigt sind. Dazu müssen betroffene Vereine dem für die höhere Spielklasse zuständigen Staffelleiter sowie dem LHV, dem der Verein angehört, vor dem ersten Spiel, dass der Verein nach dem 01.04. eines Jahres in einer Altersklasse (z.B. Damen oder Herren) austrägt, schriftlich mitteilen, dass ein Spieler gemäß § 21 Abs. 4 Buchst. c zurückgemeldet wird. Durch schriftliche Bestätigung des Eingangs der Rückmeldung durch diesen Staffelleiter wird die Rückmeldung wirksam, so dass der betroffene Spieler sofort in unteren Mannschaften eingesetzt werden darf. Nach seinem ersten Einsatz dort verliert er allerdings bis zum Ende der Saison gemäß § 20 Abs. 4 Buchst. d die Spielberechtigung für die Mannschaft, in der er vorher Stammspieler war. Spielt er dann doch wieder vor einem möglichen Einsatz in einer unteren Mannschaft in seiner bisherigen Mannschaft, gilt er dort wieder als Stammspieler und kann dann nicht mehr zurückgemeldet werden (§ 21 Abs. 5 Buchst. c).
Frank Selzer
Vorsitzender des Spielordnungsausschusses

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