Offizielle DHB Mitteilungen 2005
Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen
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 27. September 2005 • KSR-Mitteilung Nr. 18

Kostenerstattung und Spesenregelung für Schiedsrichter

Die Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen (KSR) hat mit Wirkung vom 1. September 2005 gem. § 38 Abs. 1 der Spielordnung des Deutschen Hockey-Bundes (SpO) für die Kostenerstattung und Spesen von Schiedsrichtern bei den dort genanten Spielen folgende Sätze festgelegt:

I. Spesen und Spielleitungsaufwandentschädigung (SPAE)
Einzelspiel: Spesen € 16,- + SPAE € 20,- = Gesamt 36,- €
Doppelspiel (je Spieltag): Spesen € 24,- + SPAE € 31,- = Gesamt 55,- €

II. Fahrtkostenerstattung
Grundsätzlich sind die Schiedsrichter gehalten, die kostengünstigste Anreisemöglichkeit zu wählen. Hierbei sind – soweit möglich – Vergünstigungen und Sondertarife in Anspruch zu nehmen sowie ggf. Fahrgemeinschaften zu bilden.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in ihrer tatsächlichen Höhe erstattet.
Die Nutzung eines PKW ist grundsätzlich nur bei einer Anreise bis einschließlich 100 Entfernungskilometern (eine Strecke) abrechnungsfähig. Bei Anreisen über 100 Kilometern ist vorher die Genehmigung des zuständigen Mitgliedes der KSR einzuholen.
Der Erstattungsbetrag je Kilometer wird von bisher € 0,20 auf neu € 0,25 (Einzelanreise) sowie von bisher € 0,27 auf neu € 0,30 (gemeinsame Anreise) angehoben.
Mit dieser Anpassung der bisherigen Sätze trägt die KSR der Preisentwicklung der vergangenen Jahre Rechnung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Benzinpreise wurde zunächst erwogen, die Sätze auf € 0,30 bzw. € 0,35 festzusetzen. Dieser Schritt hätte im Ergebnis eine Steigerung von bis zu 50 % bedeutet, so dass die KSR beschlossen hat, hiervon zunächst Abstand zu nehmen und über einen etwaigen zweiten Anpassungsschritt im Sommer 2006 erneut zu entscheiden.

Jan-Jochen Rommel
DHB-Vorstand Schiedsrichter

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