Nachtrag zum Bundestag 2007
Satzung §2 und §3, Beiträge ab 2008
Zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Satzungsänderungen, hat der Bundestag am 12. Mai
2007 in Velbert die folgenden Beschlüsse zur Satzung und zur Festsetzung der Beiträge ab
Januar 2008 gefasst:
Ergänzung des § 2 der Satzung des DHB um einen neuen Absatz 4; der bisherige Absatz 4 wird neuer Absatz 5.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Grundsätze
(4) Der DHB e.V. ist berechtigt, alle Geschäfte wahrzunehmen, die mit den in Absatz 1 bis Absatz 3
definierten Satzungszwecken in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus kann sich der DHB e.V.
an anderen gemeinnützigen Organisationen beteiligen, diese gründen oder Zweigniederlassungen
errichten.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Ergänzung des § 3 Abs.1 der Satzung des DHB um einen neuen Satz 2; der Absatz 1 lautet
wie folgt:
(1) Der DHB ist gemeinnützig. Er erfüllt seine Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im
Sinne des § 57 Abs 1 Satz 2 AO. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Tätigkeit und etwaiges Vermögen dienen ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Mittel des DHB dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke, Zuwendungen an
den DHB aus zweckgebundenen Mitteln nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden.
Festsetzung der Jahresbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung gelten ab dem 01.01.2008 wie folgt:
Grundbeitrag für jedes an den LSB gemeldete Vereinsmitglied Mitgliederzahlen gemäß LSB-Meldung 01.01.2007 | 2,00 € |
zzgl. pro Spielerpass für Spielerinnen / Spieler, die älter sind als weibliche / männliche Jugend A für 2008 Spielerpässe der Jahrgänge 1988 und älter am 1. Jan. 2008 | 12,50 € |
zzgl. pro Spielerpass für Jugendliche ab Mädchen /Knaben B aufwärts bis einschließlich weibliche / männliche Jugend A für 2008 Spielerpässe der Jahrgänge 1989 bis 1996 am 1. Jan. 2008 | 5,00 € |
i.A. des Vorstands
Harald P. Steckelbruck
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