Rheinland-Pfalz/Saar
Offizielle Mitteilungen
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RPS - Präsidium Nr. 27 vom 1.1.2022 |
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Neujahrsgrüße des Präsidenten
Liebe Hockeyfamilie,
mit neuem Schwung und einem optimistischen Blick in die Zukunft, möchten wir uns an dieser Stelle recht herzlich für Eure Unterstützung im vergangenen Jahr bedanken.
Wir haben im letzten Jahr wieder alle erfahren müssen, was es heißt, nicht alles beeinflussen und bestimmen zu können, dass es neue Regelungen gab und weiterhin geben wird, die unsere persönliche Freiheit zum Wohl der Gemeinschaft einschränken und vor allem, dass wir nicht Hockeyspielen können, wie, wo und wann es uns gerade gefällt.
Diese Einschränkungen haben wir alle gemeinsam gemeistert und bewiesen, dass wir in der Lage sind unter erschwerten Bedingungen, hunderte von Trainingseinheiten durchzuführen, den Ligaspielbetrieb in der Halle aufrechtzuerhalten, Turniere durchzuführen und vor allem eins zu machen, den Kindern und Jugendlichen, wie auch den Erwachsenen das Hockeyspielen zu ermöglichen. Darauf sind wir echt stolz und hoffen weiterhin auf Eure Unterstützung.
Als kurzen Ausblick in die Zukunft möchte ich Euch noch darüber informieren, dass das neue Präsidium sich derzeit mir der Analyse des Verbandes aus sportlicher wie auch organisatorischer Sicht und vor allem im Hinblick auf die Themen Jugend, Leistungssport und Unterstützung von strukturschwachen Gebieten beschäftigt.
In den kommenden Wochen werden sich alle Ressortleiter/-innen „online“ bei Euch vorstellen und eine kurzen Überblick zu den aktuellen Aufgaben geben.Solltet Ihr Anmerkungen oder Ideen haben, die uns in der Zukunft weiterhelfen können oder gar an einer Mitarbeit im Verband interessiert sein, dann meldet Euch bitte bei mir oder direkt in der Geschäftsstelle.
An dieser Stelle wünsche ich Euch im Namen des Präsidiums des Hockeyverbandes Rheinland-Pfalz/Saar ein gutes und erfolgreiches neues Jahr mit viel Mut und Begeisterung für Neues.
Euer Präsident
Klaus Fuchs
Präsident Hockeyverband Rheinland-Pfalz/Saar |
RPS - Spielbetrieb Nr. 118 vom 21.2.2023 |
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Rückrunde Feldsaison 2022/2023
die Hallensaison 2022/23 ist auf der Zielgeraden und damit beginnt bereits die
Planung der Rückrunde der Feldsaison.
In Rücksprache mit dem Schiedsrichterwart Nils Vossebein wird die
Verlegungssperre auf den 01. April 2023 gelegt. Dann gehen die Spielpläne an
den SRA zur Schiedsrichtereinteilung und Spielverlegungen laufen dann wieder
über die Staffelleiter und sind gebührenpflichtig
MfG
Tabacki
(Sportwart)
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RPS - Schiedsrichter Nr. 76 vom 8.4.2024 |
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Aufzeichnung des Online-Regelabends
Die Aufzeichnung des Online-Regelabends vom 5.4. kann unter folgendem Link abgerufen werden: youtu.be/Ht_i3XLucc4 |
SHV - Mitteilungen Nr. 163 vom 7.2.2024 |
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SDM mU18 / wU18 Spielplananpassung
Aufgrund des Hallentausches von der Innenstadthalle in die Batz Halle musste eine Änderung des Spielplanes vorgenommen werden. |
DHB - Vorstand Nr. 132 vom 10.4.2024 |
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Ausschreibung DHB-Bundestag 2025
am 10.05.2025 oder 24.05.2025
Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "57. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10.05.2025 oder den 24.05.2025 aus. In der Regel findet der Bundestag an einem Samstag statt mit einem Rahmenprogramm am Tag davor.
Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, kann ein konkretes Datum noch nicht festgelegt werden.
Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und jeweiligen Kosten für den ausrichtenden Verband/Verein und den DHB bitte bis 31.05.2024 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.
Henning Fastrich
Präsident
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DHB - Sport Nr. 219 vom 15.1.2024 |
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Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)
Spielerzahl im Feldhockey
Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:
"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."
In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.
Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.
Mönchengladbach, den 15.1.2024
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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DHB - Jugend Nr. 68 vom 7.6.2023 |
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Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend
Der Vizepräsident Jugend hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2023/24 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
Daniel Gass, München
Ole Ingwersen, Lübeck
Ersatzmitglieder gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB sind Ulrike Schmidt (Tübingen) und Sonja Schwede (Köln).
Mönchengladbach, den 31. März 2023
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin
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DHB - Schiedsrichter Nr. 51 vom 12.4.2024 |
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Klarstellung §4.4 / Spielen des Torwarts ohne Helm
In Regel §4.4 wird grundsätzlich nicht zwischen einem Torwart im Erwachsenenbereich und einem Torwart im Jugendbereich unterschieden. Für beide Torwarte gilt, dass sie nur am Spiel teilnehmen dürfen, sofern Sie einen sicheren Kopfschutz (Helm) tragen. Geht dieser bei einer Abwehraktion verloren, verliert der Torwart auch die Berechtigung für den betreffenden Zeitraum am Spiel teilzunehmen. Das laufende Spiel ist nicht durch einen Zeitstopp zu unterbrechen, damit der Torwart den Helm wieder aufsetzen kann. Greift er ohne Helm aktiv in das Spielgeschehen ein, ist ein 7m-Ball zu verhängen. Dies gilt entsprechend auch für den jugendlichen Torwart.
§4.4 Torwarte müssen Schutzausrüstung tragen, die zumindest einen sicheren Kopfschutz, Schienen und Kicker beinhaltet. Lediglich als Schütze eines 7-m-Balls dürfen Kopf- und Handschutz abgelegt werden.
Folgende Ausrüstungsgegenstände dürfen nur Torwarte tragen: Brust-, Oberarm-, Ellenbogen-, Unterarm-, Torwarthandschutz, Oberschenkel- und Knieprotektoren, Schienen und Kicker.
DHB: Bei Spielen in der Altersklasse der Jugend muss ein Torwart während der gesamten Spieldauer, außer als Schütze eines 7-m-Balls, Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibschutz sowie Torwarthandschutz, -schienen und -kicker tragen.
Christian Blasch
Schiedsrichter- und Regelausschuss
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